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Maximale Förderung bei Forschungszulage steigt auf 2,5 Mio. € und für KMU auf 3,5 Mio. €!
Mit der Bundesratssitzung am 22. März 2024 wurde das Wachstumschancengesetz verabschiedet, was eine Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung mit sich bringt. Große Unternehmen und KMUs profitieren gleichermaßen von diesen Änderungen, die mehr finanzielle Freiräume für innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte schaffen.
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07/07/2021
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Kaufmännisches Fachwissen: Unternehmen in Schwierigkeiten
Der Erhalt öffentlicher Fördermittel für Forschung und Entwicklung ist neben inhaltlich-technischen Voraussetzungen der Entwicklung an gewisse wirtschaftliche Bedingungen geknüpft.
16/09/2020
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Kaufmännisches Fachwissen: korrekte Stundennachweise
Die korrekte Erfassung von Projektstunden ist in geförderten Forschungs- und Entwicklungsprojekten extrem wichtig.
Schwerpunkt der Förderung von FuE-Projekten sind in der Regel Personalkosten, die über Stundennachweise zu dokumentieren sind. Bei einer kaufmännischen Projektprüfung bilden deshalb diese Stundenzettel einen Kernpunkt, um die korrekte Verwendung der öffentlichen Mittel sicherzustellen. Daher müssen diese mit größter Sorgfalt geführt werden.
Je nach Projektträger, Förderprogramm und Projektform existieren verschiedene Dokumentenvorlagen und Vorgaben zur Erfassung der Projektarbeitsstunden.
Wir unterscheiden hier die Führung von Stundennachweisen im Zentralen Innovationsprogramm für den Mittelstand (ZIM) und in anderen Förderprogrammen (wie z. B. KMU-innovativ, spezifischen Landesförderungen etc…).
30/05/2022
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Pro FIT – Projektfinanzierung für Unternehmen in Berlin
Die Investitionsbank Berlin unterstützt Unternehmen mit Zuschüssen und Darlehen bei der Durchführung von FuE-Projekten in allen Phasen des Innovationsprozesses.
Von der ersten Idee bis zur Vermarktung durchläuft ein Forschungs- und Entwicklungsprojekte verschiedene Innovationsphasen, die unterschiedlich risikobehaftet sind und entsprechend bedarfsgerecht finanziert werden müssen.
Mit den von der Investitionsbank Berlin gewährten nicht rückzahlbaren Zuschüssen und zinsverbilligten Darlehen können alle Projektphasen bis hin zur Markteinführung gefördert werden. Übergeordnetes Ziel der technologieoffenen Fördermaßnahme ist es, den Technologiestandort Berlin zu stärken und weiter auszubauen.