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Was ist das ZIM?

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). Seit seiner Einführung im Jahr 2008 unterstützt es kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie mit ihnen kooperierende Forschungseinrichtungen bei der Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Als technologie- und branchenoffenes Programm bündelt das ZIM die vielfältigen Innovationsförderungen des Bundes in einem einheitlichen Rahmen. Im Mittelpunkt steht die praxisnahe Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten (FuE), die zu marktfähigen Lösungen und nachhaltigem Wachstum führen.

Was sind die Ziele?

ZIM verfolgt das Ziel, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands nachhaltig zu stärken. Unternehmen sollen in die Lage versetzt werden, ihre Ideen schneller in marktreife Ergebnisse umzusetzen und ihre technologische Position langfristig auszubauen.

Konkret fördert das Programm:

  • marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE),
  • die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen,
  • die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft,
  • sowie die Verwertung von Forschungsergebnissen in Form neuer Produkte und Dienstleistungen.

Wofür wird das ZIM genutzt?

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) richtet sich an Unternehmen, die innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln möchten – entweder eigenständig oder in Kooperation mit anderen Partnern. Gefördert werden technologisch anspruchsvolle und marktorientierte Projekte, die das Potenzial haben, sich wirtschaftlich zu verwerten und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu stärken.

ZIM unterstützt somit die Umsetzung von Forschungsergebnissen in marktfähige Innovationen – von der ersten Idee bis hin zur konkreten Produktentwicklung. Dabei profitieren Unternehmen von einem flexiblen Förderrahmen, der sich branchenübergreifend an individuellen Innovationszielen orientiert.

Welche Richtlinie gilt für das ZIM?

Für das ZIM gilt seit dem 1. Januar 2025 die neue Förderrichtlinie, die das Programm in wesentlichen Punkten modernisiert hat. Die vorherige Richtlinie aus dem Jahr 2020 lief damit faktisch aus – Unternehmen, die ab diesem Datum Anträge einreichen, orientieren sich an der Richtlinie 2025.

Wesentliche Inhalte der Richtlinie ab 2025:

  • Sie definiert erneut die antragsberechtigten Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen sowie die Projektformen (Einzel-, Kooperations-, Netzwerkprojekte) im Rahmen des ZIM.
  • Sie legt die fördersatz- und kostenbezogenen Höchstgrenzen sowie Bedingungen zur Verwertungsstrategie, Projektlaufzeit und Förderung der Markteinführung verbindlich fest.
  • Durch die Aktualisierung wird insbesondere kleinen und jungen Unternehmen eine stärkere Unterstützung zugesagt — etwa durch bessere Konditionen oder gezielte Förderkonstruktionen.
  • Bestimmungen zur Antragstellung, Bewilligung, Mittelabruf und Nachweisführung sind in der Richtlinie enthalten und müssen durch Antragstellende genau beachtet werden.

Wer kann am ZIM teilnehmen?

Am Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus allen Branchen teilnehmen, die innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen möchten. Darüber hinaus können auch Forschungseinrichtungen in Kooperation mit Unternehmen gefördert werden.

Antragsberechtigt sind:

  • Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. €,
  • Mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. €,
  • Wirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen,
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sofern sie im Verbund mit einem Unternehmen zusammenarbeiten.
  • Weitere mittelständische Unternehmen
    bis 500 Mitarbeiter mit reduzierter Förderquote (bzw. sogar bis 1.000 Mitarbeiter in Kooperationsprojekten).

Damit richtet sich das ZIM sowohl an eigenständig forschende KMU als auch an kooperative Innovationsprojekte zwischen Wirtschaft und Wissenschaft.

Was wird im ZIM gefördert?

Das ZIM fördert FuE-Projekte, die auf neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen abzielen. Entscheidend ist, dass die Vorhaben technologisch anspruchsvoll, innovativ und wirtschaftlich verwertbar sind.

Gefördert werden unter anderem:

  • Einzelprojekte von Unternehmen, die eigenständig ein FuE-Vorhaben durchführen,
  • Kooperationsprojekte zwischen mehreren Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen,
  • Innovationsnetzwerke, in denen Unternehmen und Forschungspartner langfristig zusammenarbeiten, sowie
  • Durchführbarkeitsstudien, die zur Vorbereitung größerer FuE-Projekte dienen.

ZIM bietet damit einen flexiblen Förderrahmen für unterschiedlichste Innovationsvorhaben – von der ersten Projektidee über die Entwicklung bis hin zur marktnahen Umsetzung.

Wie hoch ist die Förderung im ZIM?

Die Höhe der Förderung im Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) richtet sich nach der Projektart und der Unternehmensgröße/Partnerstruktur. Es gilt: je innovativer und marktorientierter das Vorhaben, desto besser die Förderbedingungen.

Höchstgrenzen zuwendungsfähiger Kosten:

  • Einzelprojekte von Unternehmen:
    bis zu 690.000 €
  • Kooperationsprojekte von Unternehmen miteinander:
    bis zu 560.000 € pro Partner
  • Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen:
    bis zu 280.000 €
  • Netzwerkmanagementprojekte:
    Nationale ZIM-Innovationsnetzwerke bis zu 490.000 € und internationale ZIM-Innovationsnetzwerke bis 600.000 €
  • Durchführbarkeitsstudien:
    Für ein einzelnes Unternehmen bis zu 100.000 €; in Kooperation mehrerer Unternehmen bis zu 200.000 €
  • Leistungen zur Marketeinführung:
    Maximal 60.000 € zuwendungsfähig pro bewilligtem FuE-Projekt, bei einem Fördersatz von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten

Förderquoten beim ZIM

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bietet abhängig von Unternehmensgröße, Projektart und Partnerstruktur unterschiedliche Förderquoten und Zuschusshöhen.

Die folgende Übersicht zeigt die typischen Höchstwerte gemäß der aktuellen Richtlinie ab 2025.

UnternehmensgrößeEinzelprojekteKooperationsprojekteKooperationsprojekte mit ausländischen Partnern
Kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen45 %55 %60 %
Kleine junge Unternehmen (<10 Jahre)45 %50 %60 %
Kleine Unternehmen40 %45 %55 %
Mittlere Unternehmen35 %40 %50 %
Unternehmen bis 500 beschäftigte Personen25 %30 %40 %
Unternehmen bis 1.000 beschäftigte Personen30 %40 %

Antragstellung und Ablauf beim ZIM

Der Antrag für eine Förderung im ZIM durchläuft mehrere Phasen — von der Idee bis zur Bewilligung und Projektaufnahme. Im Folgenden ist der praxisübliche Ablauf dargestellt:

1. Projektidee entwickeln und Förderfähigkeit prüfen:
Entwickeln Sie eine konkrete Innovationsidee (Produkt, Verfahren, Dienstleistung) mit technischem Anspruch und Marktpotenzial. Gleichzeitig prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen bzw. Ihre Konstellation die Fördervoraussetzungen erfüllt (z. B. KMU-Status, Projektart).

2. Passende Partner identifizieren (bei Kooperation/Netzwerk):
Suchen Sie gegebenenfalls geeignete Kooperations- oder Netzwerkpartner (z. B. andere Unternehmen, Forschungseinrichtungen). Klären Sie Rollen, Aufgabenverteilung und Kooperation frühzeitig — wichtig für Antrag und Bewertung.

3. Antrag beim zuständigen Projektträger einreichen:
Laden Sie die aktuellen Formulare vom Portal Ihres Projektträgers (z. B. AiF Projekt GmbH oder VDI/VDE Innovation + Technik GmbH) herunter und reichen Sie den Antrag über das Upload-Portal ein. Die Antragseinreichung muss vor Projektstart erfolgen. Seit November 2025 können Anträge auch elektronisch über die Förderzentrale Deutschland (FZD) gestellt werden.

4. Prüfung (technisch, wirtschaftlich) inklusive Rückfragen:
Der Projektträger prüft formale Voraussetzungen, Technik-/Innovationsgehalt und wirtschaftliche Tragfähigkeit. In vielen Fällen folgt eine Rückfragen- oder Nachbesserungsphase: Der Antragsteller wird gebeten, zusätzliche Unterlagen oder Klarstellungen einzureichen — dies ist laut FAQ-Angabe sehr häufig der Fall (z. B. „Die Dauer hängt wesentlich davon ab, wie schnell und gut die vom Projektträger geforderten Antragsergänzungen…“).

5. Bewilligung und Projektstart:
Nach positiver Entscheidung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Erst mit diesem Bescheid dürfen Sie Kosten einreichen und das Projekt offiziell starten. Danach erfolgt die Mittelanforderung, Projektumsetzung und Abrechnung nach den Vorgaben des Bescheids.

Hinweis zu den Projektträgern:
Die Projektträger (z. B. AiF Projekt GmbH und VDI/VDE Innovation + Technik GmbH) übernehmen die Beratung, Antragsbearbeitung, Prüfung und Abwicklung im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Was beinhaltet ein ZIM-Antrag?

Für die Beantragung einer Förderung im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) müssen Unternehmen einen vollständigen Förderantrag einreichen. Dieser dient als Grundlage für die Bewertung der Förderfähigkeit und wird beim zuständigen Projektträger eingereicht.

Ein vollständiger ZIM-Antrag umfasst:

  • Beschreibung des Innovationsgehalts:
    Darstellung des technologischen Neuheitsgrads und der Abgrenzung zum Stand der Technik.
  • Technische Zielsetzung:
    Klare Definition der Entwicklungsziele, Methoden und Arbeitspakete.
  • Projekt- und Zeitplan:
    Strukturierung des Vorhabens in Phasen mit Verantwortlichkeiten und Meilensteinen.
  • Finanzierungsplan:
    Aufstellung der geplanten Ausgaben (Personal, Material, Fremdleistungen) und deren Zuordnung zu Arbeitspaketen.
  • Verwertungsstrategie:
    Darstellung, wie die Ergebnisse wirtschaftlich genutzt werden sollen (z. B. Markteinführung, Patente, Kooperationen).
  • Kaufmännische Unternehmensdaten:
    Angaben zu Bilanzkennzahlen, Beschäftigtenzahlen, Gehältern und weiteren betriebswirtschaftlichen Grundlagen zur Bonitätsprüfung.

Gerade Letzteres sorgt bei vielen Antragstellern zunächst für Überraschung: Da das BMWE die finanzielle Leistungsfähigkeit prüft, sind Bilanzen, Lohnsummen und ggf. Jahresabschlüsse unverzichtbarer Bestandteil des Antragsprozesses.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen mit weiteren Förderprogrammen kombinieren, sofern keine Doppelförderung desselben Projektteils erfolgt.
Das bedeutet: Ein identischer Kostenblock darf nicht gleichzeitig aus zwei Programmen finanziert werden – ergänzende oder aufeinanderfolgende Förderungen sind jedoch möglich.

Typische und sinnvolle Kombinationen bestehen mit:

  • Forschungszulage von Personalaufwand, der nicht im ZIM-Projekt abrechenbar ist oder in Folgeprojekten ansteht.
  • KMU-innovativ für weiterführende Forschungskooperationen mit wissenschaftlichen Partnern,
  • go-inno zur Förderung vorbereitender Innovationsberatungen, Machbarkeitsanalysen oder Markteintrittsstrategien,
  • EFRE- und Landesprogrammen wenn ergänzende Investitionen, Digitalisierungsvorhaben oder Nachhaltigkeitsmaßnahmen anstehen.

Durch eine gezielte Kombination dieser Förderinstrumente können Unternehmen den gesamten Innovationszyklus – von der Idee über Entwicklung bis zur Markteinführung – ganzheitlich abdecken.

Hinweis: Eine Kombination muss im Antrag klar abgegrenzt und abgestimmt werden. PFIF unterstützt Unternehmen dabei, geeignete Förderprogramme zu identifizieren und sinnvoll zu kombinieren – ohne Überschneidungen und mit maximalem Fördererfolg.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um ZIM.

Förderfähig sind im ZIM alle projektbezogenen Ausgaben, die unmittelbar mit der Forschungs- und Entwicklungsarbeit (FuE) zusammenhängen. Dazu zählen insbesondere:

  • Personalkosten für projektbeteiligte Mitarbeitende,
  • Materialkosten (z. B. Bauteile, Versuchsmaterialien, Prototypen),
  • Fremdleistungen (z. B. Prüf- oder Entwicklungsaufträge an Dritte),
  • Kosten für Schutzrechte (z. B. Patente, Lizenzen),
  • sowie Reisekosten im Rahmen der Projektarbeit.

Nicht förderfähig sind dagegen z. B. allgemeine Verwaltungskosten, bereits abgeschriebene Geräte oder Marketingmaßnahmen (außer bei genehmigten Markteinführungsleistungen).

Häufige Stolpersteine im ZIM-Antrag sind:

  • Unklare oder zu breit gefasste Projektziele,
  • Unrealistische Zeit- oder Meilensteinpläne,
  • Unvollständige Unterlagen (z. B. fehlende Partner- oder Kostenangaben),
  • Unklarer Lösungsweg zur technologischen Umsetzung.

Tipp: Planen Sie Ihr Vorhaben strukturiert, nutzen Sie klare Zieldefinitionen (z. B. SMART-Formel) und prüfen Sie alle Unterlagen vor Einreichung. Frühzeitige Rücksprachen mit dem Projektträger helfen, Fehler zu vermeiden.

Die Bearbeitungsdauer liegt in der Regel bei 3 bis 6 Monaten nach Antragseingang. Sie kann sich verlängern, wenn Unterlagen fehlen oder Rückfragen entstehen. Eine zügige Beantwortung solcher Rückfragen beschleunigt den Prozess deutlich.

Bei einer Ablehnung erhalten Antragstellende eine formale Begründung vom Projektträger. Eine erneute Antragstellung ist häufig möglich – insbesondere, wenn es um inhaltliche oder formale Nachbesserungen geht.

Empfehlung:

  • Begründung sorgfältig prüfen,
  • Projektbeschreibung überarbeiten,
  • Antrag ggf. mit fachlicher Unterstützung erneut einreichen.

Unternehmen können mehrere Anträge gleichzeitig oder nacheinander stellen, sofern die Vorhaben inhaltlich unabhängig sind.

Zu beachten:

  • Keine Doppelförderung identischer Inhalte,
  • ausreichende personelle und finanzielle Kapazität,
  • Entscheidung über parallele Vorhaben liegt beim jeweiligen Projektträger (AiF Projekt GmbH oder VDI/VDE-IT).

Die ZIM-Förderung gilt als „echter Zuschuss“ und unterliegt nicht der Umsatzsteuer (Abschnitt 10.2 Abs. 7 und 8 UStAE). Sie ist jedoch bei der Ertragsbesteuerung zu berücksichtigen – als außerordentlicher Ertrag im Rahmen der Einkommen-, Körperschaft- oder Gewerbesteuer. Die Projektkosten können vollständig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wodurch sich die steuerliche Wirkung meist ausgleicht.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Bitte stimmen Sie die konkrete Behandlung mit Ihrer Steuerberatung ab.

Nur die Förderung der Dienstleistungen zur Markteinführung fällt unter die De-minimis-Regelung, die übrigen Hauptmodule von ZIM jedoch nicht.

Die ZIM-Tabelle ist Teil des Antrags und enthält eine strukturierte Übersicht über die geplanten Kosten, Arbeitspakete und Zeitrahmen des Projekts.

Nach Bewilligung eines ZIM-Projekts erhalten Antragsteller vom Projektträger ein individuelles Förderkennzeichen. Es dient der eindeutigen Identifizierung des Projekts in allen offiziellen Vorgängen – etwa bei Mittelanforderungen oder Verwendungsnachweisen.

Fazit zum ZIM

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist eines der wichtigsten Förderinstrumente zur Stärkung von Forschung, Entwicklung und Innovation im deutschen Mittelstand. Mit seiner technologie- und branchenoffenen Ausrichtung, flexiblen Förderbedingungen und attraktiven Zuschussquoten bietet das Programm kleinen und mittleren Unternehmen ideale Voraussetzungen, um innovative Ideen in marktfähige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu überführen.

Wer den Aufwand einer sorgfältigen Antragstellung investiert, profitiert nicht nur von einer finanziellen Entlastung, sondern auch von neuen Kooperationen und Netzwerken, die langfristig zur Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Das ZIM bleibt damit ein entscheidender Baustein für den Erfolg des innovativen Mittelstands in Deutschland.

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