go-inno

Innovationsgutscheine des BMWE

go-inno ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (EEW).

Speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind Innovationen der Schlüssel zur Wettbewerbsfähigkeit. Der Weg von der Idee zum marktfähigen Produkt ist jedoch oft mit Hürden verbunden.

Das Förderprogramm go-inno des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) setzt genau hier an: Es bietet Unternehmen finanzielle Unterstützung für professionelle externe Beratungsleistungen bei Innovationsvorhaben. Hier erfahren Sie alles über das Programm – von den Grundlagen über den Ablauf bis hin zu häufigen Fragen und praktischen Tipps für eine erfolgreiche Nutzung.

Inhaltsverzeichnis

Was ist go-inno?

go-inno ist ein technologieoffenes Förderprogramm, das sich gezielt an KMU richtet. Erklärtes Ziel des Programms ist, die Unternehmen über die Nutzung qualifizierter Beratung bei der Vorbereitung und Planung von Produkt- und Verfahrensinnovationen zu unterstützen. Dabei stehen zwei Beratungsstufen im Fokus: die Potenzialanalyse und das Realisierungskonzept.

Im Rahmen der Potenzialanalyse wird das Innovationspotenzial des Unternehmens durch autorisierte Berater auf technischer und wirtschaftlicher Ebene untersucht. Darauf aufbauend entwickelt das Beratungsunternehmen im Rahmen des Realisierungskonzepts eine strategische Umsetzungsperspektive für ein konkretes Projekt. Die Beratung erfolgt ausschließlich über vom BMWE autorisierte Beratungsunternehmen.

Die Innovationsgutscheine des BMWE

Die Förderung im Rahmen von go-inno erfolgt über sogenannte Innovationsgutscheine des BMWE. Unternehmen erhalten diese Gutscheine von einem autorisierten Beratungsunternehmen und können sie direkt für die geförderte Innovationsberatung einlösen.

Die Gutscheine decken 50 % der Beratungskosten ab – das bedeutet, das BMWE übernimmt die Hälfte der Ausgaben für die Potenzialanalyse und das Realisierungskonzept. Dadurch entfällt für KMU der aufwendige Antragsprozess: Die komplette Abwicklung erfolgt über den Berater, während das Unternehmen lediglich seinen Eigenanteil trägt.

Ziel des Programms

Das Programm go-inno verfolgt das Ziel, kleinen Unternehmen einen niederschwelligen Zugang zu qualifizierter Innovationsberatung zu ermöglichen. Es soll Innovationshemmnisse abbauen, Unternehmen wettbewerbsfähiger machen und ihnen den Weg zur erfolgreichen wirtschaftlichen Verwertung neuer Ideen ebnen. Durch die Einbindung externer Expertise können KMU fundierte Entscheidungen treffen und Innovationsprojekte professionell angehen – ein wichtiger Schritt hin zu einer strukturierten F&E-Förderung.

Wer kann go-inno beantragen?

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die im Verbund weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme 20 Millionen Euro nicht übersteigt. Voraussetzung ist zudem, dass es sich um wirtschaftlich tätige Unternehmen handelt.

Für welche Branchen ist go-inno geeignet?

Das Programm ist branchenoffen und bietet somit eine breite Anwendbarkeit. Dadurch können Unternehmen aus nahezu allen Industriezweigen von go-inno profitieren. Besonders geeignet sind dabei technologieorientierte Branchen wie:

Allerdings ist go-inno speziell für subjektiv eigentlich „nicht innovative“ Unternehmen ein optimales Werkzeug: Ein erfahrener Berater kann Wege aufzeigen, wie die eigenen Stärken nachhaltig und langfristig in technologische Innovation und damit Marktrelevanz überführt werden können. Auch Dienstleister mit technologischem Bezug können die Förderung in Anspruch nehmen, sofern sie die formalen Kriterien erfüllen.

Welche Leistungen werden gefördert?

Das Förderprogramm go-inno besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Beratungsmodulen. In der Potenzialanalyse wird untersucht, inwieweit ein Unternehmen, Produkt oder Verfahren grundsätzliches technologisches und wirtschaftliches Innovationspotenzial besitzt. Dazu gehören Markt- und Wettbewerbsanalysen sowie eine Bewertung der Machbarkeit.

Im anschließenden Realisierungskonzept wird ein konkreter Fahrplan zur Umsetzung der Innovation entwickelt, inklusive Zeit- und Budgetplanung sowie gegebenenfalls der Vorbereitung von Folgeanträgen für weiterführende Förderprogramme.

Förderkonditionen

Die Förderquote liegt bei 50 Prozent der Beratungskosten. Pro Unternehmen und Kalenderjahr können bis zu 20.000 Euro netto an förderfähigen Beratungskosten geltend gemacht werden.

Die Förderung wird ausschließlich über autorisierte Beratungsunternehmen abgewickelt, an die auch direkt die Auszahlung der Fördermittel erfolgt. Das antragstellende Unternehmen trägt lediglich den verbleibenden Eigenanteil.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Der erste Schritt besteht in der Kontaktaufnahme mit einem vom BMWE autorisierten Beratungsunternehmen. Gemeinsam mit diesem wird der Beratungsbedarf geklärt und ein möglicher Projektumfang festgelegt. Die Antragstellung selbst erfolgt durch das Beratungsunternehmen beim zuständigen Projektträger.

Nach der formalen Prüfung und Bewilligung der Fördermittel kann die Beratungsleistung beginnen. Unternehmen selbst müssen sich nicht um die Antragstellung kümmern – der Prozess wird vollständig vom Beratungsunternehmen übernommen.

Tipp: Nutzen Sie erfahrene Förderpartner wie PFIF, um sicherzustellen, dass die Beratung strategisch in Ihre übergeordnete Fördermittelstrategie eingebunden ist.

Vorteile des Programms

go-inno bietet kleinen Unternehmen einen unkomplizierten Einstieg in professionelle Innovationsberatung. Durch die hohe Förderquote werden finanzielle Hürden reduziert, gleichzeitig profitieren Unternehmen vom Zugang zu spezialisiertem Know-how.

Das Programm trägt dazu bei, Innovationsprojekte systematisch vorzubereiten und realistisch zu planen, was insbesondere für Unternehmen ohne eigene F&E-Abteilung von Vorteil ist. Nicht zuletzt fördert go-inno auch die Entwicklung einer innovationsfreundlichen Unternehmenskultur.

Typische Fehler bei der Antragstellung

Fehler bei der Antragsstellung führen dazu, dass die Förderung für das Beratungsunternehmen nicht ausbezahlt wird. Dies ist allerdings immer das Risiko des Beratungsunternehmens – für das beratene Unternehmen ergibt sich hier kein Risiko!

Kombination mit anderen Förderprogrammen

go-inno lässt sich gut mit weiteren Förderinstrumenten kombinieren, sofern keine Doppelförderung identischer Leistungen erfolgt. Besonders häufig wird go-inno als vorbereitendes Instrument genutzt, um Projekte für Programme wie ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand), Digital Jetzt, die steuerliche Forschungszulage oder regionale Innovationsförderungen wie GRW vorzubereiten. Die Kombination kann strategisch sinnvoll sein, um Innovationsvorhaben von der Planung bis zur Umsetzung vollständig zu begleiten.

Achtung: Die Erstellung der Antragsunterlagen in weiteren Förderprogrammen ist von der Richtlinie explizit ausgeschlossen!

Erfolgsbeispiele aus der Praxis

Ein mittelständisches Maschinenbauunternehmen erkannte durch die Potenzialanalyse von go-inno die Möglichkeit, eine bestehende Produktlinie durch Digitalisierungselemente zu erweitern. Mit dem Realisierungskonzept wurde ein schrittweiser Plan zur technischen Umsetzung erstellt, der später im Rahmen eines ZIM-Projekts weitergeführt wurde.

Ein anderes Beispiel ist ein IT-Start-up, das mithilfe eines autorisierten Beraters eine innovative SaaS-Lösung für das Gesundheitswesen konzipierte. Die durch go-inno geförderte Vorarbeit ermöglichte dem Unternehmen den erfolgreichen Markteintritt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um go-inno.

Die Bearbeitung des Antrags durch den Projektträger dauert in der Regel vier bis sechs Wochen. Das Beratungsunternehmen kann jedoch mit der Beratung direkt nach der Unterzeichnung des Vertrags beginnen – das dauert in der Regel nur wenige Tage!

Ja, sofern das Unternehmen wirtschaftlich tätig ist und die Voraussetzungen erfüllt, ist eine Teilnahme möglich.

Eine aktuelle Liste ist auf der offiziellen go-inno-Website des BMWK zu finden.

Die Förderung kann mehrfach in Anspruch genommen werden, solange die maximale Fördersumme von 20.000 Euro pro Jahr nicht überschritten wird.

Da die Förderung direkt an das Beratungsunternehmen ausbezahlt wird, sind die Beratungshonorare insgesamt umsatzsteuerpflichtig. Dementsprechend erhalten beratene Unternehmen eine Rechnung des Beratungsunternehmens, die den Eigenanteil der Beratungskosten von 50% plus die Umsatzsteuer auf die gesamte Beratungsleistung enthält.

Fazit zu go-inno

go-inno ist ein etabliertes und praxisnahes Förderinstrument für KMU, die Innovationsvorhaben professionell vorbereiten möchten. Mit klaren Förderstrukturen, hoher Zuschussquote und einfacher Antragstellung bietet das Programm einen effizienten Zugang zu externer Innovationskompetenz.

Besonders Unternehmen ohne eigene F&E-Abteilung erhalten dadurch die Möglichkeit, Innovationsprojekte fundiert und strategisch zu konzipieren und die eigenen Ressourcen zur Durchführung realistisch zu bewerten. Als Teil der deutschen Innovationsförderlandschaft trägt go-inno wesentlich zur Wettbewerbsstärkung kleiner und mittlerer Unternehmen bei.

Hinweis: go-inno ist zum 31.12.2025 abgelaufen

Die hier beschriebene go-inno-Förderung ist zum 31.12.2025 abgelaufen, so dass derzeit keine Anträge möglich sind.
Ein ähnliches Nachfolgeprogramm ist in Ausarbeitung und soll zeitnah starten.

Wir informieren Sie gerne!

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