Inhaltsverzeichnis

Was ist die EEW-Förderung?

Die EEW-Förderung ist ein Programm des BMWE (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, ehemals BMWK), das Unternehmen aller Branchen dabei unterstützt, in energie- und ressourceneffiziente Technologien sowie Verfahren zu investieren.

Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken, CO₂-Emissionen zu reduzieren und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Gefördert werden nicht nur Ersatz- und Modernisierungsinvestitionen, sondern auch Neuinvestitionen in besonders effiziente Anlagen und Prozesse sowie Maßnahmen zur besseren Ressourcennutzung.

Beispiele für förderfähige Maßnahmen:

  • Energetische Optimierung von Anlagen und Prozessen
  • Investitionen in hocheffiziente Querschnittstechnologien
  • Abwärmenutzung und -vermeidung
  • Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Energiemanagement-Software
  • Transformationspläne zur Dekarbonisierung
  • Elektrifizierung kleiner Unternehmen (Modul 6)

Ziel der EEW-Förderung

Die Fördermaßnahme verfolgt mehrere Ziele:

  • Energieeinsparungen realisieren
  • Primärenergieverbrauch senken
  • Dekarbonisierung industrieller Prozesse beschleunigen
  • Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen stärken

Die EEW-Förderung ist technologieoffen und antragsberechtigt sind Unternehmen aller Branchen, einschließlich kommunaler Betriebe und gemeinnütziger Organisationen.

Förderfähige Kosten

Förderfähig sind Ausgaben, die unmittelbar mit der Realisierung der Effizienzmaßnahme zusammenhängen. Dazu zählen insbesondere:

  • Anschaffungskosten von Anlagen und Maschinen
  • Planungskosten und Dienstleistungen externer Fachberater
  • Installations- und Inbetriebnahmekosten
  • Kosten für Energieberater

Nicht förderfähig sind hingegen laufende Betriebskosten, rein administrative Ausgaben, Eigenleistungen oder Ersatzinvestitionen ohne Effizienzgewinn.

Förderhöhe und Konditionen

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) oder wahlweise als zinsvergünstigter Kredit mit Tilgungszuschuss über die KfW. Die Förderquote hängt ab von der gewählten Modulart, der Unternehmensgröße und – je nach Modul und im Förderwettbewerb – der CO₂-Einsparung:

  • Kleine Unternehmen: bis zu 60 % der förderfähigen Kosten
  • Mittlere Unternehmen: bis zu 50 %
  • Große Unternehmen: bis zu 40 %

Maximale Förderbeträge (je nach Modul):

  • Module 1–4 & 6: bis zu 15 Mio. € Zuschuss pro Vorhaben
  • Modul 5 (Transformationspläne): bis zu 80.000 € Zuschuss
  • Modul 4 (im Förderwettbewerb): bis zu 20 Mio. € Zuschuss pro Vorhaben

Zusätzlich können Bonusregelungen (z. B. für Dekarbonisierung) die Förderquote erhöhen.

Bitte beachten: Bei hohen Zuschüssen gelten die beihilferechtlichen EU-Obergrenzen (AGVO).

Förderfähige Maßnahmen und Module im Überblick

ModulInhaltZielgruppe/Hinweis

1. Querschnittstechnologien

Pumpen, Ventilatoren, Motoren, DruckluftanlagenNur KMU
2. Prozesswärme aus erneuerbaren EnergienSolarthermie, Biomasse, WärmepumpenMind. 50 % Nutzung für Prozesse

3. Mess-, Steuer-, Regelungstechnik & EMS

Sensorik, Software, MonitoringFür alle Unternehmensgrößen
4. Optimierung von Anlagen & ProzessenEffizienzsteigerung & DekarbonisierungBasis- und Premiumförderung
5. TransformationspläneStrategiekonzepte zur KlimaneutralitätAntrag über Projektträger VDI/VDE
6. Elektrifizierung kleiner UnternehmenElektrifizierung von ProzessenNeu seit 2024

Antragstellung Schritt für Schritt

Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das BAFA. Der Ablauf gestaltet sich von Vorbereitung über Antragstellung bis hin zum Projektabschluss wie folgt:

1. Initialberatung durch einen Energieberater

  • Vorabprüfung des Projekts auf Förderfähigkeit

2. Erstellung eines Einsparkonzepts

  • Technische und wirtschaftliche Machbarkeitsanalyse

3. Einreichung des Antrags

  • Über das elektronische Portal
  • Bis 14.09.2025 bereits gestellte Anträge beim BAFA
  • Ab 15.09.2025 neue Anträge über die neue Förderzentrale Deutschland (FZD)

4. Bewilligung durch das BAFA

  • Prüfung der Unterlagen und Genehmigung

5. Projektumsetzung

  • Durchführung der Maßnahme innerhalb des Bewilligungszeitraums

6. Verwendungsnachweis und Auszahlung

  • Nach Projektabschluss mit Dokumentation und Nachweisen

Hinweis:
Die Zuschussvariante der EEW-Förderung wird ab dem 15. September 2025 über das neue Portal Förderzentrale Deutschland (FZD) abgewickelt. Anträge für Zuschüsse müssen ab diesem Datum über FZD eingereicht werden. Für Anträge, die vor dem 15.09.2025 gestellt wurden, gelten weiterhin die bisherigen Verfahren und Portale.

Vergleich EEW zu anderen Förderprogrammen

Im Vergleich zu anderen Programmen wie KfW-Energieeffizienzprogrammen oder der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zeichnet sich die EEW-Förderung durch folgende Merkmale aus:

  • Spezialisierung auf die Industrie:
    Fokus auf prozessorientierte Maßnahmen und Ressourceneffizienz.
  • Modulare Struktur:
    Mehrere Module erlauben eine flexible Anpassung an unterschiedliche Unternehmensbedarfe.
  • Hohe Förderquoten:
    Besonders für KMU oder Prozesse mit hohem Einsparpoteintial attraktiv, da bis zu 60 % Förderung möglich sind.
  • Verbindung zu Dekarbonisierungsstrategien:
    EEW-Maßnahmen lassen sich gezielt in langfristige Transformationsprozesse integrieren.

Vorteile der EEW-Förderung

Unternehmen, die EEW-Förderung nutzen, profitieren gleich mehrfach:

  • Hohe Zuschüsse 
    mit bis zu 60 % für KMU, bis zu 40 % für Großunternehmen
  • Deutlich geringere Energiekosten 
    durch moderne und effiziente Technik
  • Reduzierte CO₂-Emissionen
    und Beitrag zu unternehmerischen Klimazielen
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
    durch Investitionen in Zukunftstechnologien
  • Unterstützung langfristiger Dekarbonisierungsstrategien (z. B. über Transformationspläne)
  • Kombination mit anderen Programmen möglich
    sofern keine Doppelförderung derselben Maßnahme vorliegt

Die Förderung ist besonders attraktiv für Unternehmen mit hohem Energieverbrauch, da die Einsparungen deutlich ins Gewicht fallen können.

Kombination mit anderen Programmen

Die EEW-Förderung kann unter bestimmten Bedingungen mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, wie zum Beispiel:

  • KfW-Energieeffizienzprogramme
  • Förderprogramme der Bundesländer
  • EU-Fördermaßnahmen

Wichtig: Eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen.

Häufige Fehler bei der Antragstellung

  • Antrag wird erst nach Projektstart/Auftragsvergabegestellt(Rückwirkung ausgeschlossen)
  • Fehlende technische Unterlagen oder Nachweise
  • Maßnahme ist bereits durch andere Fördermittel finanziert
  • Energieeinsparnachweis nicht plausibel

Eine frühzeitige Einbindung eines zertifizierten Energieberaters ist empfehlenswert.

Aktuelle Änderungen und Updates (Stand 2025)

Mit Inkrafttreten der novellierten Richtlinie am 15. Februar 2024 wurden gezielte Anpassungen vorgenommen, um das EEW-Programm marktnäher und nutzerfreundlicher zu gestalten.

Wesentliche Neuerungen im Überblick:

  • Vereinfachte Kostenermittlung:
    Für Module 1–4 sowie den Förderwettbewerb wurden die Vorgaben zur Ermittlung der förderfähigen Kosten deutlich gestrafft, um bürokratische Hürden zu senken.
  • Basisförderung in Modul 4 für KMU:
    Kleine und mittlere Unternehmen können bei bestimmten Vorhaben durch die Basisförderung auch ohne umfangreiches Einsparkonzept förderfähig werden, wodurch der Zugang vereinfacht wird.
  • Dekarbonisierungsbonus in Modul 4:
    Projekte zur Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom, Nutzung außerbetrieblicher Abwärme oder Integration von grünem Wasserstoff werden zusätzlich gefördert.
  • Erhöhung der maximalen Fördersumme:
    In den Modulen 2, 3, 4 und im Förderwettbewerb wurde der Zuschussrahmen von 15 Mio. € auf 20 Mio. € je Vorhaben angehoben.
  • Umstellung des Verfahrens auf FZD ab 2025:
    Ab 15. September 2025 wird die Zuschussvariante der EEW-Förderung vollständig über das neue Portal Förderzentrale Deutschland (FZD) abgewickelt. Antragstellung, Uploads und Verwendungsnachweise erfolgen dann über FZD. Anträge, die vor diesem Datum gestellt wurden, werden weiterhin über die alten Portale abgewickelt. Hier erfahren Sie mehr zu den aktuellen Änderungen bei Energie Invest.

Häufig gestellt Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um  EEW-Förderungen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen und Branchen – vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum Industriekonzern. Auch kommunale Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen können profitieren, sofern sie wirtschaftlich tätig sind und Effizienzmaßnahmen umsetzen möchten. Wichtig ist, dass die beantragte Maßnahme dem Unternehmenszweck dient und zu messbaren Energie- oder Ressourceneinsparungen führt.

Für viele Module, insbesondere für prozessspezifische Maßnahmen (z. B. Modul 4), ist eine Vor-Ort-Beratung durch einen zertifizierten Energieberater verpflichtend. Sie dient der technischen Plausibilisierung und stellt sicher, dass die geplanten Investitionen die Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllen. Eine frühzeitige Beratung kann auch helfen, unnötige Verzögerungen bei der Antragstellung zu vermeiden.

Die Bearbeitungszeit hängt von der Komplexität des Vorhabens ab. Durchschnittlich dauert der Bewilligungsprozess zwischen 8 und 16 Wochen. Bei größeren Projekten mit umfangreichen technischen Nachweisen oder Wettbewerbsverfahren kann sich die Prüfung etwas verlängern. Eine vollständige Dokumentation der Unterlagen beschleunigt die Entscheidung erheblich.

Ja. Unternehmen können für verschiedene Projekte mehrere Förderanträge stellen oder die EEW-Förderung mit anderen Programmen kombinieren – etwa mit Energie Invest oder Landesprogrammen. Wichtig ist nur, dass keine Doppelförderung derselben Maßnahme erfolgt. Jede Förderung muss sich auf ein eigenes, klar abgegrenztes Projekt beziehen.

Das BAFA stellt eine regelmäßig aktualisierte Energieeffizienz-Expertenliste bereit, in der qualifizierte Fachberater deutschlandweit aufgeführt sind. Über diese Plattform können Unternehmen gezielt nach zertifizierten Energieberatern suchen, die Erfahrung mit EEW-Anträgen haben.

Fazit zur EEW-Förderung

Die EEW-Förderung gilt als eines der bedeutendsten Programme zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in der deutschen Wirtschaft. Sie bietet Unternehmen aller Branchen attraktive Zuschüsse und Kredite, um ihren Energieverbrauch nachhaltig zu senken, CO₂-Emissionen zu reduzieren und in moderne Technologien zu investieren.

Dank der modularen Struktur, der Möglichkeit zur Kombination mit anderen Programmen und der zentralisierten Antragstellung über das FZD-Portal ab September 2025 eröffnet die EEW-Förderung hervorragende Chancen für Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern und ihre Transformation hin zur Klimaneutralität aktiv gestalten wollen.

Worauf Sie achten sollten:

  • Antragstellung unbedingt vor Projektbeginn
  • Einreichung plausibler und vollständiger Einsparkonzepte
  • Nutzung des neuen FZD-Portals ab 15.09.2025
  • Einhaltung der Kumulierungsvorschriften
  • Frühzeitige Planung und fachkundige Beratung

Vertrauen Sie auf einen erfahrenen Förderpartner

Steigern Sie Ihre Energieeffizienz mit PFIF und der EEW-Förderung

Mit der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) nutzen Unternehmen eine der wichtigsten Fördermaßnahmen zur Reduzierung von Energieverbrauch und CO₂-Emissionen. PFIF begleitet Sie dabei, Ihr Effizienzvorhaben strategisch und wirtschaftlich optimal umzusetzen – von der ersten Förderfähigkeitsprüfung über die Antragstellung bis hin zur Kombination mit weiteren Programmen oder Landesförderungen.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus hunderten erfolgreich begleiteten Projekten in Industrie, Produktion und Gewerbe. Gemeinsam stellen wir sicher, dass Sie Ihre Investitionen gezielt einsetzen, Ihre Energieeffizienz nachhaltig steigern und die maximalen Fördervorteile der EEW für Ihr Unternehmen ausschöpfen.

Jetzt Förderpotenzial prüfen lassen

Referenzen: Erfolgreiche Projekte mit PFIF

Erfahren Sie mehr zu unseren Kundenprojekten

Medtech

GenID GmbH

Innovation in der Infektionsdiagnostik

GenID setzt mit PFIF auf strategische Förderberatung und entwickelt innovative Diagnostiklösungen gegen die wachsende Bedrohung durch NTMs – ein Meilenstein für die Medizintechnik.
Maschinen- und Anlagenbau

SoftGripping GmbH

PFIF als Partner für zukunftsweisende Robotiklösungen

SoftGripping revolutioniert die Lebensmittelindustrie: Mit innovativer Fingergeometrie für Balggreifer und strategischer Förderung durch PFIF setzt das Unternehmen neue Maßstäbe in Highspeed-Automatisierung.
BioTech & Pharma

T-Balance Therapeutics

PFIF als Wegbereiter für medizinische Durchbrüche

T-Balance Therapeutics sicherte sich mit PFIF erfolgreich die Forschungszulage zur Erforschung neuartiger Antikörper zur Behandlung von Autoimmunerkrankungen

Passende News-Beiträge

Erfahren Sie mehr zu aktuellen Themen rund um Fördermittel

Fördernews
17/03/2025
4 min
Betriebsprüfung bei Forschungszulage: Risiken für Firmen
Die Betriebsprüfungen bei der Forschungszulage nehmen zu. Erfahren Sie, welche Risiken drohen und wie sich Unternehmen auf die strengeren Kontrollen vorbereiten.
Fördernews
25/03/2024
3 Min
Forschungszulage steigt: 2,5 Mio. € / 3,5 Mio. € KMU
Mit der Bundesratssitzung am 22. März 2024 wurde das Wachstumschancengesetz verabschiedet, was eine Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung mit sich bringt. Große Unternehmen und KMUs profitieren gleichermaßen von diesen Änderungen, die mehr finanzielle Freiräume für innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte schaffen.
Fördernews
06/10/2023
3 Min
KI & Machine Learning – Jetzt Förderung sichern
BMBF-Förderung für KI und Machine Learning: Innovative Unternehmensprojekte praxisnah entwickeln und von attraktiven Zuschüssen profitieren.