Mit der Bundesratssitzung am 22. März 2024 wurde das Wachstumschancengesetz verabschiedet, was eine Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung mit sich bringt. Große Unternehmen und KMUs profitieren gleichermaßen von diesen Änderungen, die mehr finanzielle Freiräume für innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte schaffen.
Große Unternehmen profitieren von der Erhöhung der Maximalsumme
Die Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf 10 Mio. € ermöglicht es Großunternehmen, künftig bis zu 2,5 Mio. € an jährlichen Fördermitteln zu erhalten. Allerdings gilt die neue Regelung nicht rückwirkend, weshalb die Abrechnung für das Jahr 2024 voraussichtlich dem Modell des Jahres 2020 folgen wird. Unsere Experten bei PFIF stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Chancen optimal zu nutzen.
Bonus für KMU: Neue Förderquote von 35 Prozent
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sich über einen KMU-Bonus von 10% freuen. Damit steigt die Förderquote von 25% auf 35%, wodurch KMUs bis zu 3,5 Mio. € jährlich an Förderung erhalten können. Unternehmen sollten ihre FuE-Ausgaben überprüfen, da sich durch die neuen Regelungen erhebliche finanzielle Vorteile ergeben können. Besonders für KMUs mit jährlichen Entwicklungskosten ab 150.000 € ist eine Beantragung lohnenswert.
Fördermittel für große Unternehmen
Fördermittel für KMUs durch eine erhöhte Förderquote von 35%
Erweiterte förderfähige Kosten, die nun auch Material- und Investitionskosten umfassen
Das Wachstumschancengesetz ermöglicht nun eine Förderung von mehr Investitionsarten, darunter Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter wie Prototypen oder Laborgeräte, die speziell für Forschungsprojekte genutzt werden. Diese Neuerung bietet Unternehmen zusätzliche Optionen, um auch material- und investitionsintensive Projekte zu fördern.
Große Unternehmen, die Auftragsforschung an externe Partner vergeben, können künftig 17,5% der Kosten geltend machen, während KMUs bis zu 24,5% erhalten können. Dies gilt insbesondere für Forschungsprojekte, die im Jahr 2024 durchgeführt werden.
Ab 2024 werden die Eigenleistungen von Einzel- und Mitunternehmern besser honoriert. Arbeitsstunden können künftig mit 70 € statt der bisherigen 40 € pro Stunde angerechnet werden. Dies bietet zusätzlichen finanziellen Spielraum für kleinere Unternehmen, die eigene Arbeitskraft in ihre Projekte investieren.
Unsere Experten bei PFIF stehen bereit, um Sie bei der optimalen Nutzung der neuen Förderprogramme zu unterstützen. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin und erfahren Sie, wie Sie die Forschungszulage für Ihr Unternehmen maximieren können.
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