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Was ist das Wachstumschancengesetz?

Das Wachstumschancengesetz (offiziell: Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness) wurde am 27. März 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2024 I Nr. 108). Es beinhaltet umfassende steuerliche und investitionsbezogene Maßnahmen zur Modernisierung der Wirtschaft.

Es beinhaltet eine Reihe von steuerlichen und investitionsbezogenen Maßnahmen zur Modernisierung der Wirtschaft und soll primär kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), aber auch größere Unternehmen, Start-ups und bestimmte Branchen wie Baugewerbe und Digitalisierung entlasten.

Wer ist verantwortlich für das Gesetz?

Federführend für das Wachstumschancengesetz ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Die Initiative wurde im Rahmen der Regierungskoalition (SPD, Grüne, FDP) vorbereitet und durch das parlamentarische Verfahren geführt. Die fachliche Ausarbeitung erfolgte in Abstimmung mit Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung.

Ziele des Wachstumschancengesetzes

Mit dem Wachstumschancengesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die wirtschaftliche Dynamik in Deutschland nachhaltig zu stärken und die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern. Im Mittelpunkt stehen steuerliche Entlastungen, Investitionsanreize und Maßnahmen zur Förderung von Innovation und Digitalisierung. Konkret soll das Gesetz:

  • Wirtschaftswachstum fördern durch steuerliche Entlastungen und Investitionsanreize
  • Unternehmen entlasten mit vereinfachten Abschreibungsregelungen und Bürokratieabbau
  • Innovation stärken, insbesondere in Forschung, Digitalisierung und Klimaschutz
  • Steuervereinfachung und -fairness ausbauen
  • Die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland langfristig sichern

Welche Maßnahmen umfasst das Gesetz?

Einführung einer Investitionsprämie für Klimaschutz

Unternehmen können 15 % ihrer klimafreundlichen Investitionen als Prämie zurückerhalten. Ziel ist die Förderung von Investitionen in umweltfreundliche Technologien, Maschinen oder Prozesse.

Erweiterung der degressiven Abschreibung

Die degressive Abschreibung wird reaktiviert und auf bewegliche Wirtschaftsgüter ausgeweitet. Dies verbessert die Liquidität und fördert Investitionsbereitschaft.

Verbesserung der Forschungszulage

Die maximale Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungsförderung stieg durch das Forschungszulagengesetz auf 10 Millionen Euro – insbesondere vorteilhaft für innovative KMU.

Anhebung der GWG-Grenze

Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) wird von 800 € auf 1.000 € angehoben. Dies entlastet kleine Unternehmen und vereinfacht die Buchführung.

Einführung einer Pauschalbesteuerung für Photovoltaikanlagen

Zur Förderung erneuerbarer Energien wird eine einfache Besteuerung für PV-Anlagen eingeführt. Betreiber kleiner Anlagen profitieren von Steuererleichterungen.

Verlängerung der Reinvestitionsfristen

Die Fristen zur Reinvestition nach §6b EStG werden auf 4 Jahre verlängert – ein Plus an Flexibilität für betriebliche Umstrukturierungen.

Für wen gilt das Wachstumschancengesetz?

Das Gesetz gilt grundsätzlich für alle in Deutschland steuerpflichtigen natürlichen und juristischen Personen. Dazu zählen insbesondere:

  • Privatpersonen (z. B. bei Änderungen im Einkommensteuerrecht)
  • Einzelunternehmer und Freiberufler
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG)
  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Darüber hinaus enthält das Gesetz auch Vorgaben für öffentliche Verwaltungen und Institutionen, insbesondere im Hinblick auf die E-Rechnungspflicht.

Verbesserungen für den einkommensteuerlichen Verlustvortrag

Das Wachstumschancengesetz verbessert die Bedingungen für die Nutzung des einkommensteuerlichen Verlustvortrags nach § 10d EStG erheblich. So wird unter anderem:

  • Der Verlustvortrag in höherem Maße als bisher auf zukünftige Einkünfte anrechenbar.
  • Die bisher geltenden Höchstbeträge werden angepasst, um größeren finanziellen Spielraum für Unternehmen und Selbstständige zu schaffen.
  • Es erfolgt eine Vereinfachung des Verfahrens zur Geltendmachung des Verlustvortrags.

Diese Verbesserungen tragen dazu bei, unternehmerische Risiken steuerlich besser abzufedern und die Liquidität von Unternehmen zu sichern.

Wachstumschancengesetz 2024: Aktuelle Fassung

Nach monatelanger Diskussion im Bundestag und Vermittlungsausschuss wurde das Gesetz im März 2024 verabschiedet. Es tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft. In seiner finalen Fassung enthält es Kompromisse zwischen Bund und Ländern – u. a. eine entschärfte Form der Mindestbesteuerung und Anpassungen bei der Forschungszulage.

Derzeit sind folgende Maßnahmen in Kraft bzw. in Planung:

Was bedeutet das Wachstumschancengesetz für Unternehmen?

Das Wachstumschancengesetz bringt eine Reihe steuerlicher und administrativer Änderungen mit sich, die vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen zugutekommen sollen. Ziel ist es, Investitionen anzuregen, Liquidität zu sichern und bürokratische Prozesse zu vereinfachen.

Steuerliche Entlastung: 
Unternehmen profitieren vor allem durch die Erhöhung der Abschreibungsmöglichkeiten:

  • Die degressive AfA ermöglicht höhere Abschreibungsvolumina in den ersten Jahren der Nutzung.
  • Kleine Unternehmen können durch die neue GWG-Grenze (1.000 €) mehr geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abschreiben.

Investitionsanreize: 
Mit dem Gesetz wird die steuerliche Forschungszulage gestärkt. Das heißt, Unternehmen erhalten höhere Anreize, in Forschung & Entwicklung (F&E) zu investieren. Auch grüne Investitionen werden attraktiver – über eine neue Investitionsprämie für klimafreundliche Technologien.

Vereinfachung der Verwaltung: 
Durch digitale Steuerbescheinigungen, eine modernisierte E-Bilanz und schnellere Abschreibungsoptionen wird die steuerliche Administration verschlankt – das spart Ressourcen im Finanz- und Steuerwesen.

Planungssicherheit und Transparenz: 
Mit der Klarstellung zur Verlustverrechnung (z. B. Verlustvortrag) erhalten Unternehmen mehr Berechenbarkeit für wirtschaftlich schwierige Jahre. Gleichzeitig wird durch standardisierte Regelungen die steuerliche Transparenz erhöht.

Fazit für Unternehmen: 
Das Wachstumschancengesetz bietet vor allem innovativen und wachstumsorientierten Unternehmen wichtige Impulse. Wer investiert, nachhaltig wirtschaftet oder digitalisiert, kann von Steuererleichterungen profitieren.

Was bedeutet das Wachstumschancengesetz für Arbeitnehmer?

Entlastung durch erhöhte Werbungskostenpauschale: 
Die Werbungskostenpauschale wird von 1.230 € auf 1.300 € angehoben. Arbeitnehmer mit geringen berufsbedingten Ausgaben profitieren automatisch.

Förderung von Mobilität: 
Der steuerliche Abzug für die Entfernungspauschale bleibt erhalten. Es wird geprüft, ob klimafreundliche Verkehrsmittel stärker gefördert werden können.

Impulse für die Bauwirtschaft:
Durch erhöhte Abschreibungen in der Bauwirtschaft entstehen neue Beschäftigungsmöglichkeiten – insbesondere für Fachkräfte.

Bessere Chancen durch Innovationsförderung:
Mehr Fördermittel für Forschung und Digitalisierung stärken zukunftssichere Branchen mit neuen Arbeitsplätzen.

Wachstumschancengesetz und Rentenbesteuerung

Auch wenn die Rentenbesteuerung nicht direkt im Gesetz geregelt ist, hat das Wachstumschancengesetz Einfluss auf die zukünftige steuerliche Belastung. Durch geplante Steuervereinfachungen und Pauschalen kann es zu einer Entlastung für Rentner kommen. Zudem wird die Altersvorsorge durch Fördermaßnahmen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge gestärkt.

Kritik am Wachstumschancengesetz

Trotz seiner positiven Intentionen ist das Wachstumschancengesetz nicht unumstritten. Es gibt zahlreiche Kritikpunkte von verschiedenen Seiten:

  • Bundesländer: Einige Bundesländer lehnten ursprünglich Teile des Gesetzes ab, insbesondere wegen befürchteter Steuerausfälle auf kommunaler Ebene.
  • Wirtschaftsverbände: Diese kritisieren, dass die Maßnahmen nicht weit genug gehen und größere strukturelle Reformen notwendig wären.
  • Sozialverbände: Sie warnen davor, dass steuerliche Entlastungen überwiegend Unternehmen zugutekommen, während soziale Ausgleichsmechanismen fehlen.
  • Steuerexperten: Einige Fachleute kritisieren die hohe Komplexität der neuen Regelungen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Finanzämter.

Dennoch wurde das Gesetz nach Kompromissverhandlungen in leicht abgeschwächter Form beschlossen.

Beantragung der Investitionsprämie

Unternehmen, die in klimafreundliche Technologien investieren, können ab dem Jahr 2025 eine steuerliche Investitionsprämie beantragen. Das Verfahren wird digital über das BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) abgewickelt. Notwendig sind:

  • Nachweis des Investitionsvorhabens
  • Umweltrelevanz der Maßnahme (z. B. CO₂-Einsparung)
  • Registrierung beim BZSt-Online-Portal

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Wachstumschancengesetz.

Das Wachstumschancengesetz soll die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland gezielt ankurbeln. Durch steuerliche Entlastungen, Investitionsanreize und eine Vereinfachung bestehender Regelungen werden Unternehmen motiviert, mehr in Innovation, Digitalisierung und Klimaschutz zu investieren.

Damit stärkt das Gesetz die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland und schafft langfristig stabile Rahmenbedingungen für Wachstum und Beschäftigung.

Von den Maßnahmen profitieren in erster Linie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die durch höhere Abschreibungen und steuerliche Förderungen ihre Liquidität verbessern können. Aber auch Start-ups, innovative Betriebe, die Bauwirtschaft sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren indirekt durch neue Investitions- und Beschäftigungsimpulse.

Insgesamt trägt das Gesetz dazu bei, wirtschaftliche Dynamik in unterschiedlichen Branchen zu fördern.

Das Gesetz wurde am 27. März 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Einzelne Regelungen gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2024, andere treten gestaffelt in den Jahren 2025 und 2026 in Kraft.

Unternehmen sollten daher genau prüfen, welche Maßnahmen sie bereits jetzt anwenden können und für welche Übergangsfristen gelten.

Das Wachstumschancengesetz bringt eine Reihe steuerlicher Vorteile mit sich. Besonders relevant sind die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, die Erhöhung der Bemessungsgrundlage der Forschungszulage und verschiedene Vereinfachungen im Steuerrecht.

Diese Maßnahmen schaffen finanzielle Spielräume, erhöhen die Planungssicherheit und unterstützen Investitionen in Innovation und Nachhaltigkeit.

Die ursprünglich im Entwurf vorgesehene Investitionsprämie für Klimaschutz wurde in der finalen Gesetzesfassung nicht umgesetzt. Es ist jedoch vorgesehen, dass eine gesonderte Förderrichtlinie für klimafreundliche Investitionen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bzw. das BAFA veröffentlicht wird.

Unternehmen, die in nachhaltige Technologien investieren möchten, sollten die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich frühzeitig über mögliche Förderprogramme informieren.

Start-ups profitieren insbesondere von der erweiterten Forschungszulage und den verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten. Das Gesetz erleichtert Investitionen in Forschung und Entwicklung (F&E) und schafft damit stärkere finanzielle Anreize für junge, innovative Unternehmen.

Auch die Digitalisierung steuerlicher Prozesse – etwa durch die Einführung der E-Rechnung – kommt dynamisch wachsenden Unternehmen zugute, die von Anfang an auf effiziente, digitale Strukturen setzen.

Fazit zum Wachstumschancengesetz

Das Wachstumschancengesetz ist ein bedeutender Schritt zur Modernisierung der Wirtschaft und zur Schaffung nachhaltiger Wachstumsimpulse. Es bietet sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmern zahlreiche Vorteile. Besonders hervorzuheben sind die Investitionsprämie für Klimaschutz, die verbesserte Forschungszulage sowie Steuervereinfachungen.

Durch gezielte Anreize und Entlastungen wird der Standort Deutschland gestärkt und gleichzeitig die ökologische und digitale Transformation gefördert. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut machen, um alle Potenziale des Gesetzes optimal zu nutzen.

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