EEW-Förderung
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) ist eines der zentralen Förderprogramme des Bundes zur Verbesserung der Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe. Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen aller Größenordnungen und Branchen mit dem Ziel, wirtschaftlich sinnvolle Energieeinsparpotenziale zu erschließen und Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken.
Hier erhalten Sie einen umfassenden Überblick von den Förderinhalten und dem Antragsprozess bis zu den Chancen und Vorteilen bei der EEW-Förderung.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die EEW-Förderung?
Die EEW-Förderung ist ein Programm des BMWE (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, ehemals BMWK), das Unternehmen aller Branchen dabei unterstützt, in energie- und ressourceneffiziente Technologien sowie Verfahren zu investieren.
Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken, CO₂-Emissionen zu reduzieren und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Gefördert werden nicht nur Ersatz- und Modernisierungsinvestitionen, sondern auch Neuinvestitionen in besonders effiziente Anlagen und Prozesse sowie Maßnahmen zur besseren Ressourcennutzung.
Beispiele für förderfähige Maßnahmen:
- Energetische Optimierung von Anlagen und Prozessen
- Investitionen in hocheffiziente Querschnittstechnologien
- Abwärmenutzung und -vermeidung
- Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Energiemanagement-Software
- Transformationspläne zur Dekarbonisierung
- Elektrifizierung kleiner Unternehmen (Modul 6)
Ziel der EEW-Förderung
Die Fördermaßnahme verfolgt mehrere Ziele:
- Energieeinsparungen realisieren
- Primärenergieverbrauch senken
- Dekarbonisierung industrieller Prozesse beschleunigen
- Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen stärken
Die EEW-Förderung ist technologieoffen und antragsberechtigt sind Unternehmen aller Branchen, einschließlich kommunaler Betriebe und gemeinnütziger Organisationen.
Förderfähige Kosten
Förderfähig sind Ausgaben, die unmittelbar mit der Realisierung der Effizienzmaßnahme zusammenhängen. Dazu zählen insbesondere:
- Anschaffungskosten von Anlagen und Maschinen
- Planungskosten und Dienstleistungen externer Fachberater
- Installations- und Inbetriebnahmekosten
- Kosten für Energieberater
Nicht förderfähig sind hingegen laufende Betriebskosten, rein administrative Ausgaben, Eigenleistungen oder Ersatzinvestitionen ohne Effizienzgewinn.
Förderhöhe und Konditionen
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) oder wahlweise als zinsvergünstigter Kredit mit Tilgungszuschuss über die KfW. Die Förderquote hängt ab von der gewählten Modulart, der Unternehmensgröße und – je nach Modul und im Förderwettbewerb – der CO₂-Einsparung:
- Kleine Unternehmen: bis zu 60 % der förderfähigen Kosten
- Mittlere Unternehmen: bis zu 50 %
- Große Unternehmen: bis zu 40 %
Maximale Förderbeträge (je nach Modul):
- Module 1–4 & 6: bis zu 15 Mio. € Zuschuss pro Vorhaben
- Modul 5 (Transformationspläne): bis zu 80.000 € Zuschuss
- Modul 4 (im Förderwettbewerb): bis zu 20 Mio. € Zuschuss pro Vorhaben
Zusätzlich können Bonusregelungen (z. B. für Dekarbonisierung) die Förderquote erhöhen.
Bitte beachten: Bei hohen Zuschüssen gelten die beihilferechtlichen EU-Obergrenzen (AGVO).
Förderfähige Maßnahmen und Module im Überblick
| Modul | Inhalt | Zielgruppe/Hinweis |
|---|---|---|
1. Querschnittstechnologien | Pumpen, Ventilatoren, Motoren, Druckluftanlagen | Nur KMU |
| 2. Prozesswärme aus erneuerbaren Energien | Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen | Mind. 50 % Nutzung für Prozesse |
3. Mess-, Steuer-, Regelungstechnik & EMS | Sensorik, Software, Monitoring | Für alle Unternehmensgrößen |
| 4. Optimierung von Anlagen & Prozessen | Effizienzsteigerung & Dekarbonisierung | Basis- und Premiumförderung |
| 5. Transformationspläne | Strategiekonzepte zur Klimaneutralität | Antrag über Projektträger VDI/VDE |
| 6. Elektrifizierung kleiner Unternehmen | Elektrifizierung von Prozessen | Neu seit 2024 |
Antragstellung Schritt für Schritt
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das BAFA. Der Ablauf gestaltet sich von Vorbereitung über Antragstellung bis hin zum Projektabschluss wie folgt:
1. Initialberatung durch einen Energieberater
- Vorabprüfung des Projekts auf Förderfähigkeit
2. Erstellung eines Einsparkonzepts
- Technische und wirtschaftliche Machbarkeitsanalyse
3. Einreichung des Antrags
- Über das elektronische Portal
- Bis 14.09.2025 bereits gestellte Anträge beim BAFA
- Ab 15.09.2025 neue Anträge über die neue Förderzentrale Deutschland (FZD)
4. Bewilligung durch das BAFA
- Prüfung der Unterlagen und Genehmigung
5. Projektumsetzung
- Durchführung der Maßnahme innerhalb des Bewilligungszeitraums
6. Verwendungsnachweis und Auszahlung
- Nach Projektabschluss mit Dokumentation und Nachweisen
Hinweis:
Die Zuschussvariante der EEW-Förderung wird ab dem 15. September 2025 über das neue Portal Förderzentrale Deutschland (FZD) abgewickelt. Anträge für Zuschüsse müssen ab diesem Datum über FZD eingereicht werden. Für Anträge, die vor dem 15.09.2025 gestellt wurden, gelten weiterhin die bisherigen Verfahren und Portale.
Vergleich EEW zu anderen Förderprogrammen
Im Vergleich zu anderen Programmen wie KfW-Energieeffizienzprogrammen oder der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zeichnet sich die EEW-Förderung durch folgende Merkmale aus:
- Spezialisierung auf die Industrie:
Fokus auf prozessorientierte Maßnahmen und Ressourceneffizienz. - Modulare Struktur:
Mehrere Module erlauben eine flexible Anpassung an unterschiedliche Unternehmensbedarfe. - Hohe Förderquoten:
Besonders für KMU oder Prozesse mit hohem Einsparpoteintial attraktiv, da bis zu 60 % Förderung möglich sind. - Verbindung zu Dekarbonisierungsstrategien:
EEW-Maßnahmen lassen sich gezielt in langfristige Transformationsprozesse integrieren.
Vorteile der EEW-Förderung
Unternehmen, die EEW-Förderung nutzen, profitieren gleich mehrfach:
- Hohe Zuschüsse
mit bis zu 60 % für KMU, bis zu 40 % für Großunternehmen - Deutlich geringere Energiekosten
durch moderne und effiziente Technik - Reduzierte CO₂-Emissionen
und Beitrag zu unternehmerischen Klimazielen - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
durch Investitionen in Zukunftstechnologien - Unterstützung langfristiger Dekarbonisierungsstrategien (z. B. über Transformationspläne)
- Kombination mit anderen Programmen möglich
sofern keine Doppelförderung derselben Maßnahme vorliegt
Die Förderung ist besonders attraktiv für Unternehmen mit hohem Energieverbrauch, da die Einsparungen deutlich ins Gewicht fallen können.
Kombination mit anderen Programmen
Die EEW-Förderung kann unter bestimmten Bedingungen mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, wie zum Beispiel:
- KfW-Energieeffizienzprogramme
- Förderprogramme der Bundesländer
- EU-Fördermaßnahmen
Wichtig: Eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen.
Häufige Fehler bei der Antragstellung
- Antrag wird erst nach Projektstart/Auftragsvergabegestellt(Rückwirkung ausgeschlossen)
- Fehlende technische Unterlagen oder Nachweise
- Maßnahme ist bereits durch andere Fördermittel finanziert
- Energieeinsparnachweis nicht plausibel
Eine frühzeitige Einbindung eines zertifizierten Energieberaters ist empfehlenswert.
Aktuelle Änderungen und Updates (Stand 2025)
Mit Inkrafttreten der novellierten Richtlinie am 15. Februar 2024 wurden gezielte Anpassungen vorgenommen, um das EEW-Programm marktnäher und nutzerfreundlicher zu gestalten.
Wesentliche Neuerungen im Überblick:
- Vereinfachte Kostenermittlung:
Für Module 1–4 sowie den Förderwettbewerb wurden die Vorgaben zur Ermittlung der förderfähigen Kosten deutlich gestrafft, um bürokratische Hürden zu senken. - Basisförderung in Modul 4 für KMU:
Kleine und mittlere Unternehmen können bei bestimmten Vorhaben durch die Basisförderung auch ohne umfangreiches Einsparkonzept förderfähig werden, wodurch der Zugang vereinfacht wird. - Dekarbonisierungsbonus in Modul 4:
Projekte zur Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom, Nutzung außerbetrieblicher Abwärme oder Integration von grünem Wasserstoff werden zusätzlich gefördert. - Erhöhung der maximalen Fördersumme:
In den Modulen 2, 3, 4 und im Förderwettbewerb wurde der Zuschussrahmen von 15 Mio. € auf 20 Mio. € je Vorhaben angehoben. - Umstellung des Verfahrens auf FZD ab 2025:
Ab 15. September 2025 wird die Zuschussvariante der EEW-Förderung vollständig über das neue Portal Förderzentrale Deutschland (FZD) abgewickelt. Antragstellung, Uploads und Verwendungsnachweise erfolgen dann über FZD. Anträge, die vor diesem Datum gestellt wurden, werden weiterhin über die alten Portale abgewickelt. Hier erfahren Sie mehr zu den aktuellen Änderungen bei Energie Invest.
Häufig gestellt Fragen (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um EEW-Förderungen.
Wer kann eine EEW-Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen und Branchen – vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum Industriekonzern. Auch kommunale Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen können profitieren, sofern sie wirtschaftlich tätig sind und Effizienzmaßnahmen umsetzen möchten. Wichtig ist, dass die beantragte Maßnahme dem Unternehmenszweck dient und zu messbaren Energie- oder Ressourceneinsparungen führt.
Ist eine Vor-Ort-Beratung verpflichtend?
Für viele Module, insbesondere für prozessspezifische Maßnahmen (z. B. Modul 4), ist eine Vor-Ort-Beratung durch einen zertifizierten Energieberater verpflichtend. Sie dient der technischen Plausibilisierung und stellt sicher, dass die geplanten Investitionen die Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllen. Eine frühzeitige Beratung kann auch helfen, unnötige Verzögerungen bei der Antragstellung zu vermeiden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungszeit hängt von der Komplexität des Vorhabens ab. Durchschnittlich dauert der Bewilligungsprozess zwischen 8 und 16 Wochen. Bei größeren Projekten mit umfangreichen technischen Nachweisen oder Wettbewerbsverfahren kann sich die Prüfung etwas verlängern. Eine vollständige Dokumentation der Unterlagen beschleunigt die Entscheidung erheblich.
Kann ich mehrfach Fördermittel beantragen?
Ja. Unternehmen können für verschiedene Projekte mehrere Förderanträge stellen oder die EEW-Förderung mit anderen Programmen kombinieren – etwa mit Energie Invest oder Landesprogrammen. Wichtig ist nur, dass keine Doppelförderung derselben Maßnahme erfolgt. Jede Förderung muss sich auf ein eigenes, klar abgegrenztes Projekt beziehen.
Wie finde ich geeignete Energieberater?
Das BAFA stellt eine regelmäßig aktualisierte Energieeffizienz-Expertenliste bereit, in der qualifizierte Fachberater deutschlandweit aufgeführt sind. Über diese Plattform können Unternehmen gezielt nach zertifizierten Energieberatern suchen, die Erfahrung mit EEW-Anträgen haben.
Fazit zur EEW-Förderung
Die EEW-Förderung gilt als eines der bedeutendsten Programme zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in der deutschen Wirtschaft. Sie bietet Unternehmen aller Branchen attraktive Zuschüsse und Kredite, um ihren Energieverbrauch nachhaltig zu senken, CO₂-Emissionen zu reduzieren und in moderne Technologien zu investieren.
Dank der modularen Struktur, der Möglichkeit zur Kombination mit anderen Programmen und der zentralisierten Antragstellung über das FZD-Portal ab September 2025 eröffnet die EEW-Förderung hervorragende Chancen für Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern und ihre Transformation hin zur Klimaneutralität aktiv gestalten wollen.
Worauf Sie achten sollten:
- Antragstellung unbedingt vor Projektbeginn
- Einreichung plausibler und vollständiger Einsparkonzepte
- Nutzung des neuen FZD-Portals ab 15.09.2025
- Einhaltung der Kumulierungsvorschriften
- Frühzeitige Planung und fachkundige Beratung
Vertrauen Sie auf einen erfahrenen Förderpartner
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