Beratung Forschungszulage

Sichern Sie sich bis zu 4,2 Mio. € jährlich

Nutzen Sie die Forschungszulage, um Ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten steuerlich zu stärken und Liquidität für weiteres Wachstum zu gewinnen.

Als spezialisierter Fördermittelpartner begleitet PFIF Sie von der ersten Idee über die erfolgreiche Bewilligung bis zur laufenden Nutzung der Forschungszulage.

Steuerliche Forschungsförderung

Ihre Vorteile mit PFIF

Hohe Erfolgsquote

Überdurchschnittliche Bewilligungsquote der Anträge

Langjährige Erfahrung

Expertise aus über 2.100 Projekten verschiedener Branchen

Prüfungssichere Dokumentation

Richtlinienkonforme Ausarbeitung der Nachweise

Ganzheitlicher Partner

Strategische Verzahnung von FuE-Zuschüssen und Forschungszulage

Erfolgsabhängige Vergütung

Honorar erfolgt nur bei erfolgreicher Genehmigung

Förderung mit der Forschungszulage

FuE-Förderung für Innovationen – unabhängig von Branche und Unternehmensgröße

Forschung und Entwicklung sind zentrale Treiber für Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft und nachhaltiges Wachstum. Gleichzeitig erfordern neue Technologien, Software‑Entwicklungen oder die Weiterentwicklung bestehender Produkte und Dienstleistungen erhebliche Ressourcen – personell, finanziell und strategisch. Genau hier setzt die Forschungszulage an: Die steuerliche FuE-Förderung unterstützt Unternehmen branchenoffen dabei, ihre Entwicklungsaktivitäten finanziell zu stärken und Risiken gezielt abzufedern.

Mit PFIF an Ihrer Seite nutzen Sie diese Förderung optimal: Wir analysieren Ihr Vorhaben kostenfrei, strukturieren Ihre FuE-Projekte fachlich einwandfrei und erstellen prüffähige Unterlagen für die BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage). So erhöhen wir Ihre Bewilligungssicherheit deutlich – und stellen sicher, dass Sie die maximale Forschungszulage für Ihre Innovationsvorhaben erhalten.

Mehrwert durch die Forschungszulage

Ihre Chancen mit der steuerlichen FuE-Förderung

Die Forschungszulage zählt zu den attraktivsten und zugleich flexibelsten Förderinstrumenten für Unternehmen, die ihre Forschungs‑ und Entwicklungsaktivitäten systematisch stärken möchten. Die steuerliche FuE-Förderung unterstützt Unternehmen dabei, Innovationsprojekte voranzutreiben, Entwicklungsrisiken zu reduzieren und die Investitionskraft nachhaltig zu erhöhen – unabhängig von Branche, Unternehmensgröße und thematischem Fokus.

Mit der Forschungszulage schaffen Sie finanzielle Spielräume für neue Produkte, Verfahren, Softwarelösungen oder technologische Weiterentwicklungen – und setzen Ihre Innovationsstrategie noch zielgerichteter um.

Erhöhte Fördersätze & Bemessungsgrundlage

Ab 2026 können Unternehmen bis zu 12 Mio. € förderfähige FuE‑Aufwendungen pro Jahr geltend machen. KMU erhalten 35 % Förderung (bis zu 4,2 Mio. € jährlich), große Unternehmen 25 % Förderung (bis zu 3 Mio. € jährlich).

Breites Spektrum an förderfähigen FuE-Vorhaben

Förderfähig sind Vorhaben aus Grundlagenforschung, industrieller Forschung und vor allem experimenteller Entwicklung – technologieoffen und unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.

Stärkung von Liquidität & FuE-Kapazitäten

Die Forschungszulage mindert unmittelbar Ihre steuerliche Belastung oder führt zu Steuererstattungen. Dadurch entstehen zusätzliche finanzielle Spielräume für laufende und geplante FuE‑Projekte.

Rückwirkende Anrechnung Ihrer FuE-Aufwendungen

FuE‑Tätigkeiten aus bereits abgeschlossenen Wirtschaftsjahren können innerhalb der geltenden Fristen rückwirkend berücksichtigt werden – ein klarer Vorteil zur Liquiditätssteigerung.

Erweiterte Kostenbasis ab 2026

Neben Personal- und Auftragsforschung sind künftig auch Gemeinkostenpauschalen sowie Eigenleistungen ansetzbar. Das erweitert den förderfähigen Kostenrahmen – insbesondere für KMU.

Kombinierbar mit weiteren Förderprogrammen

Die Forschungszulage kann strategisch mit Zuschüssen wie ZIM oder KMU‑innovativ verbunden werden – bei klarer Kostentrennung und ohne Doppelförderung identischer Aufwendungen.

Forschungszulage mit PFIF

Ihr Partner für sichere Forschungszulage-Abrechnungen

Die Forschungszulage folgt einem zweistufigen Verfahren und stellt hohe Anforderungen an technische Beschreibung, Förderlogik und Dokumentation: Ermittlung der förderfähigen FuE Anteile, Einordnung in Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung sowie die vollständige und prüfbare Darstellung gegenüber der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) – alles muss fachlich stimmig und förderseitig korrekt aufgebaut sein.

Mit PFIF gewinnen Sie einen Partner, der Innovationslogik, steuerliche Förderlogik und unternehmerische Praxis verbindet – und Ihre Forschungszulage von Beginn an auf optimale Förderung und Prüfungssicherheit ausrichtet.

Hohe Erfolgsquote in Förderprojekten

PFIF verfügt über langjährige Erfahrung in der Begleitung von Forschungs- und Entwicklungsförderungen – von der steuerlichen Forschungszulage bis hin zu klassischen FuE-Zuschussprogrammen. Unternehmen profitieren von unserer spezialisierten Expertise im Umgang mit rechtlichen Vorgaben und Prüfinstanzen.

Erfahrener Partner für FuE-Vorhaben

Wir kennen die Anforderungen technologieorientierter Unternehmen und übersetzen komplexe technische Entwicklungen in förderfähige, nachvollziehbare FuE Projekte – ein zentrales Kriterium für die positive Bescheinigung durch die BSFZ.

Expertise aus Wirtschaft & Technik

Unser interdisziplinäres Team vereint technische Fachkompetenz, betriebswirtschaftliche Erfahrung und förderrechtliches Wissen. So können wir FuE-Strukturen, Kostenlogik und Projektbeschreibungen inhaltlich sauber ausarbeiten – von Personalaufwänden bis hin zu förderfähigen Gemeinkosten.

Strukturierte & sichere Förderprozesse

Unsere klaren Abläufe stellen sicher, dass alle Anforderungen der BSFZ und der späteren steuerlichen Abrechnung erfüllt werden. Wir sorgen dafür, dass Ihre Abrechnungsunterlagen vollständig, konsistent und prüfungssicher sind – ein entscheidender Faktor für die Vorbereitung einer Festsetzung der Forschungszulage durch Steuerberater und Finanzamt.

Ganzheitliche Rundum-Betreuung

Wir unterstützen Sie über die Bescheinigung hinaus – etwa bei der jährlichen Ermittlung der abrechenbaren Kosten, der Dokumentation von FuE Tätigkeiten oder bei Rückfragen der Prüfungsstellen. So wird die Forschungszulage nachhaltig in Ihre FuE-Prozesse verankert.

Erfolgsorientierte Vergütung

Unser Vergütungsmodell reduziert Ihr finanzielles Risiko: Unser Honorar wird erst mit erfolgreicher Bewilligung bzw. Festsetzung der Forschungszulage fällig – transparent, fair und an Ihren Erfolg gekoppelt.

Eine Auswahl erfolgreicher Projekte mit PFIF

Unsere Referenzen

Förderfähige Projekte mit der Forschungszulage

Wofür Unternehmen die Forschungszulage erhalten

Die Forschungszulage fördert technologieoffene, systematisch geplante Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten – unabhängig davon, ob Sie neue Lösungen entwickeln, bestehende Technologien weiterdenken oder komplexe Entwicklungsprojekte mit Partnern umsetzen.

Entscheidend sind der Innovationsgehalt, das technische Entwicklungsrisiko und die FuE Systematik Ihres Vorhabens – nicht die Branche oder Unternehmensgröße.

  • Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen mit Forschungs- oder Entwicklungsanteil
  • Weiterentwicklungen bestehender Lösungen, wenn technische Unsicherheiten bestehen
  • Software‑ und Algorithmusentwicklung mit experimentellem Charakter
  • Prototypen, Demonstratoren, Pilotanlagen und Validierungen im FuE‑Kontext
  • Kooperative FuE‑Projekte mit Hochschulen oder Forschungseinrichtungen, sofern das Unternehmen eigene FuE‑Tätigkeiten erbringt
  • Vorbereitungstätigkeiten wie Machbarkeits‑ oder Konzeptstudien
  • FuE‑Anteile in größeren Innovations- oder Technologievorsprungsprojekten
  • Personalkosten für Mitarbeitende, die unmittelbar in FuE‑Tätigkeiten eingebunden sind
  • Auftragsforschung an externe Partner, z.  Hochschulen oder spezialisierte Forschungsdienstleister
  • Gemeinkostenpauschalen und erweiterte Kostenansätze ab 2026 (20 % Pauschale)
  • Eigenleistungen von Einzelunternehmer:innen und Personengesellschaftern (pauschal ansetzbar ab 2026)
  • Projektbezogene Sachmittel, Materialien und Entwicklungsaufwände, sofern sie dem FuE‑Vorhaben eindeutig zugeordnet werden können (gemäß FZulG)
  • Eigenständige FuE‑Projekte von KMU, Mittelstand oder Großunternehmen
  • Kooperative Projekte zwischen Unternehmen (z. B. OEM + Zulieferer, Industrie + Softwarepartner)
  • Verbundvorhaben mit Hochschulen oder Forschungseinrichtungen, wenn eigene FuE‑Tätigkeiten erbracht werden
  • Nationale und internationale Innovationskooperationen
  • Langfristige Entwicklungsinitiativen, die sich über mehrere Wirtschaftsjahre erstrecken (jährliche Anträge auf Forschungszulage möglich)

Erfolgreiche Förderung durch die Forschungszulage

In 3 Schritten zur Forschungszulage mit PFIF

Mit PFIF wird der gesamte Forschungszulagen‑Prozess strukturiert, prüfungssicher und für Ihr Team spürbar entlastend. Wir übernehmen die zentralen inhaltlichen, technischen und förderseitig‑bezogenen Arbeiten, damit Ihre FuE‑Projekte optimal für die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und die spätere Abrechnung beim Finanzamt vorbereitet sind.

1. Schritt

Kostenfreie Potenzialanalyse & Förderstrategie

PFIF bewertet Ihr FuE‑Vorhaben in einer Erstanalyse unverbindlich und vertraulich und entwickelt eine optimale Förderstrategie.

Dabei prüfen wir:

  • Innovationsgehalt, technische Unsicherheit und Entwicklungslogik Ihres Projekts
  • Förderfähigkeit gemäß Forschungszulagengesetz (Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung)
  • Ansetzbarkeit Ihrer FuE‑Kosten, inkl. Personal, Auftragsforschung und (ab 2026) Gemeinkostenpauschale
  • Möglichkeiten der Kombination mit weiteren FuE‑Programmen (z. B. ZIM, KMU‑innovativ)

Ergebnis:
Eine klare Einschätzung, ob und wie Ihr Projekt förderfähig ist – inklusive potenzieller Förderhöhe und optimaler Struktur zur erfolgreichen Bescheinigung.

2. Schritt

Erstellung der Unterlagen & vollständige Dokumentation

Wir unterstützen bei allen vorbereitenden Arbeiten, die für die BSFZ‑Bescheinigung und die spätere steuerliche Festsetzung relevant sind:

  • Ausarbeitung der technischen Beschreibung und FuE‑Begründung
  • Einordnung in die FuE‑Kategorien gemäß FZulG (GF, IF, EE)
  • Entwicklung der Arbeitspakete und Definition der FuE‑Tätigkeiten
  • Strukturierung der förderfähigen Kosten einschließlich Personal, Auftragsforschung & Gemeinkosten
  • Erstellung der prüfungsfesten Dokumentation für die BSFZ
  • Vorbereitung der Dokumentation für die jährliche Ermittlung der abrechenbaren Kosten für den Steuerberater

Wir strukturieren Ihr Vorhaben so, dass es technisch nachvollziehbar, förderlogik‑konform und eindeutig prüfbar ist – ein entscheidender Erfolgsfaktor in beiden Stufen des Verfahrens.

3. Schritt

Erstellung der Unterlagen & vollständige Dokumentation

Nach positiver BSFZ‑Bewertung:

  • erfolgt die Ermittlung der jährlichen förderfähigen Projektkosten
  • können die förderfähigen Aufwendungen steuerlich angerechnet oder erstattet werden
  • unterstützen wir Sie auf Wunsch weiter bei Dokumentation, Nachweisen und inhaltlichen Rückfragen der Finanzverwaltung
  • begleiten wir Sie beim Aufbau einer nachhaltigen FuE‑Dokumentationslogik für zukünftige Anträge

PFIF begleitet Sie dabei durch den gesamten Förderprozess und stellt sicher, dass alle Angaben konsistent und nachvollziehbar bleiben.

Unser Vergütungsmodell ist erfolgsorientiert:
Sie zahlen erst Honorar, wenn die Forschungszulage tatsächlich bewilligt bzw. festgesetzt wird. Dabei reduziert sich der Honoraranteil bei höherer Förderung.

Ihre kostenfreie Beratung zur Forschungszulage

Kontaktieren Sie uns

Nutzen Sie die Chance auf eine der attraktivsten Förderungen für Forschung und Entwicklung. Ob Entwicklung neuer Produkte, Aufbau technologischer Lösungen, softwarebasierte Innovationen oder die Weiterentwicklung bestehender Verfahren – wir begleiten Sie durch alle Schritte des Forschungszulagen‑Prozesses: von der ersten Einschätzung über die Bescheinigung der Förderfähigkeit bis hin zur Vorbereitung der Kostenabrechnung durch Ihren Steuerberater.

Mit PFIF sichern Sie sich maximale Förderhöhe, eine prüffähige Dokumentation und eine klare Förderstrategie – ohne Kostenrisiko auf Ihrer Seite.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Förderstrategie & Potenzialanalyse
  • Antragsunterlagen & BSFZ‑Bescheinigung
  • Begleitung des Prozesses bis zur steuerlichen Abrechnung durch Ihren Steuerberater
  • Kombination mit weiteren Förderprogrammen
  • Strukturierte, prüffähige Förderprozesse
  • Prüfungssicherheit über den gesamten Förderzeitraum

Unser Ziel:

Ihre Innovationsvorhaben erfolgreich in die Förderung bringen – mit maximaler Förderhöhe, hoher Bewilligungssicherheit und einer Förderstrategie, die zu Ihrer Unternehmensentwicklung passt.