Die Forschungszulage ist ein zentrales Instrument zur Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland. Ab 2026 treten bedeutende Änderungen in Kraft, die Unternehmen neue Chancen eröffnen – von höheren Bemessungsgrundlagen bis zu zusätzlichen Zuschlägen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Anpassungen geplant sind, wie sich die Rahmenbedingungen verändern und was Unternehmen jetzt beachten sollten, um die Vorteile optimal zu nutzen.
Forschungszulage 2026 – Überblick und Zielsetzung
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für betriebliche FuE-Projekte. Sie ist themenoffen, dauerhaft verfügbar und richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen. Ziel ist es, den Innovationsstandort Deutschland zu stärken und Investitionen in Forschung attraktiver zu machen.
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für FuE-Projekte aller Branchen, um Innovationen in Deutschland zu stärken.
Ab 01.01.2026 steigen Bemessungsgrundlage und Fördersätze, es gibt einen 20%-Gemeinkostenzuschlag und höhere Vergütung für Eigenleistungen.
Förderfähig sind Personalkosten, Auftragsforschung, Abschreibungen und ab 2026 pauschale Gemeinkosten; Zulage beträgt 25 % bzw. 35 % für KMU.
Alle steuerpflichtigen Unternehmen mit förderfähigen FuE-Projekten können die Zulage beantragen – in zwei Schritten über BSFZ und Finanzamt.
Die neuen Regelungen machen die Zulage deutlich attraktiver; frühzeitige Planung und professionelle Beratung sichern maximale Vorteile.
Ab dem 01.01.2026 steigt die Bemessungsgrundlage auf 12 Millionen Euro pro Jahr und Unternehmensverbund. Die maximale Zulage erhöht sich auf 3 Millionen Euro, beziehungsweise 4,2 Millionen Euro für KMU. Zudem wird ein pauschaler Gemeinkostenzuschlag von 20 % eingeführt und die Vergütung von Eigenleistungen steigt auf 100 Euro pro Stunde. Diese Anpassungen machen die Forschungszulage noch attraktiver.
Förderfähig sind weiterhin 100 % der Personalkosten und 70 % der Auftragsforschung. Die Forschungszulage beträgt weiterhin 25 % der Bemessungsgrundlage für große Unternehmen und 35 % für KMU. Neu ist ab 2026 die Berücksichtigung der Gemeinkosten, die ab dann pauschal mit 20% der Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden. Auch Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter sind förderfähig.
Alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland – unabhängig von Größe oder Branche – können die Forschungszulage beantragen. Voraussetzung ist die Durchführung eines begünstigten FuE-Vorhabens. Ausgeschlossen sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, sowie Projekte, die vor dem 02.01.2020 begonnen haben.
Damit ein Projekt förderfähig ist, muss es neuartig, planmäßig durchgeführt und mit technischen oder wissenschaftlichen Risiken verbunden sein. Gefördert werden Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Mehrere inhaltlich zusammenhängende Projekte können zusammengefasst werden.
Die Beantragung erfolgt in zwei Schritten:
Mit der BSFZ-Bescheinigung besteht dem Grunde nach, ein Rechtsanspruch auf Förderung, wobei das Finanzamt über die tatsächliche Höhe der Forschungszulage entscheidet.
Die größten Hürden sind: eine ausreichend detaillierte technische Beschreibung der Projekte in jeweils 4000 Zeichen bei der BSFZ und die korrekte Nachweisführung der förderfähigen Kosten gegenüber dem Finanzamt. Fehler bei Projektbeschreibung und Dokumentation sowie fehlende Unterlagen können zu Ablehnungen führen. Auch die Abgrenzung zu anderen Förderprogrammen ist komplex, da Doppelförderungen nicht zulässig sind.
Mit höheren Bemessungsgrundlagen, angepassten Fördersätzen und der Einführung des Gemeinkostenzuschlags wird die Forschungszulage 2026 für Unternehmen deutlich lukrativer. Gerade KMU profitieren von der erhöhten Förderquote und den verbesserten Rahmenbedingungen.
Planen Sie Ihre FuE-Projekte frühzeitig und nutzen Sie die neuen Möglichkeiten ab 2026. Eine professionelle Fördermittelberatung hilft, Risiken zu vermeiden und die maximale Fördersumme auszuschöpfen. Die Kombination mit anderen Programmen ist möglich, erfordert aber strategische Planung.
Mit über 30 Jahren Erfahrung, 70+ Experten und mehr als 7.300 erfolgreichen Förderprojekten ist PFI einer der führenden Spezialisten für Innovationsförderung. Wir begleiten Sie von der Potenzialanalyse über die Antragstellung bis zur Abrechnung – effizient, prüfungssicher und mit maximalem Erfolg. Kontaktieren Sie uns jetzt und sichern Sie sich Ihre Vorteile aus der Forschungszulage 2026.