Gute Nachrichten für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren: Mit dem neuen Wachstumsbooster stärkt der Gesetzgeber die steuerliche Forschungsförderung in Deutschland. Ab dem 1. Januar 2026 tritt die reformierte Forschungszulage 2026 in Kraft – ein zentraler Bestandteil des Wachstumsboosters, der vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) zugutekommt.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was der Wachstumsbooster für Ihre Innovationsprojekte bedeutet, welche Vorteile die Forschungszulage 2026 bietet und wie Sie sich optimal auf die neuen Regelungen vorbereiten.
Der Wachstumsbooster bringt für Unternehmen ab 2026 deutliche Verbesserungen. Das von der Bundesregierung beschlossene Maßnahmenpaket sorgt nicht nur für steuerliche Entlastung, sondern verbessert auch gezielt die Bedingungen der Forschungszulage.
Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren oder entsprechende Projekte planen, profitieren künftig von spürbaren finanziellen Vorteilen.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Ab dem 1. Januar 2026 steigt die maximale Bemessungsgrundlage von bisher 10 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro pro Jahr und Unternehmensverbund.
Dadurch können Unternehmen deutlich größere FuE-Projekte steuerlich fördern lassen.
Mit dem Wachstumsbooster können Unternehmen künftig pauschal 20 % für Gemeinkosten auf förderfähige Personalkosten aufschlagen.
Zwischen 2025 und 2027 können Unternehmen eine degressive Abschreibung von bis zu 30 % für bewegliche Wirtschaftsgüter nutzen – auch für FuE-relevante Anschaffungen.
Die förderfähigen Personalkosten für Gesellschafter-Geschäftsführer wurden von bisher 70 € auf 100 € pro Stunde angehoben. Das ist besonders attraktiv für inhabergeführte Unternehmen und Start-ups, die von einer besseren Finanzierung ihrer Leitung profitieren.
Der sogenannte Innovationsbooster ist ein von der Bundesregierung beschlossenes Maßnahmenpaket, das die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland gezielt ankurbeln soll. Ein zentraler Baustein dabei ist die Verbesserung der steuerlichen Forschungsförderung.
Konkret betrifft der Wachstumsbooster die Forschungszulage ab 2026, die Unternehmen künftig umfangreicher und einfacher bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten unterstützt.
Mit dem Wachstumsbooster beseitigt die Bundesregierung zentrale Hemmnisse der bisherigen Förderung. Besonders profitieren Unternehmen aus den Bereichen:
Auch kleinere Unternehmen ohne eigene FuE-Abteilung können über externe Forschungspartner von der Forschungszulage 2026 profitieren.
Die neuen Regelungen der Forschungszulage 2026 durch den Wachstumsbooster sind für alle Unternehmensgrößen interessant:
Ein großer Vorteil der Forschungszulage 2026 bleibt: Der Antrag ist einfach und unbürokratisch.
Die Schritte im Überblick:
Durch den Innovationsbooster wächst der finanzielle Vorteil – der Prozess bleibt gleich. Die Neuerungen ab 2026 bedeuten für Unternehmen konkret: mehr Fördervolumen, gleiche Antragslogik. Wer den Prozess bereits kennt, profitiert besonders schnell.
Sie haben Fragen zu den Änderungen bei der Forschungszulage? Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren FuE-Projekten.
Auch wenn der Wachstumsbooster erst ab 2026 greift, sollten Unternehmen jetzt aktiv werden:
Mit der Forschungszulage 2026 und dem neuen Wachstumsbooster setzt die Bundesregierung wichtige Anreize für mehr Forschung, Entwicklung und technologischen Fortschritt in Deutschland. Unternehmen jeder Größe sollten diese Chance nutzen, um ihre FuE-Aktivitäten gezielt auszubauen – gerade in Zeiten des technologischen Wandels.
Sie möchten wissen, wie Ihr Unternehmen vom Wachstumsbooster profitieren kann?
Sprechen Sie uns an! Die Expert:innen von PFIF beraten Sie persönlich zu den neuen Möglichkeiten der steuerlichen Forschungsförderung und unterstützen Sie bei der Antragstellung für die Forschungszulage 2026.