KMU-innovativ: Lösungen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Dichter, grüner Nadelwald vor weißem Himmel – Symbolbild für Klimaschutzförderung auf der Branchenseite

Der stetig steigende Bedarf an Ressourcen und Energie sowie der fortschreitende Klimawandel stellen die Gesellschaft vor große Herausforderungen, denen mit umwelttechnologischen Innovationen begegnet werden soll.

Im Rahmen der Förderrichtlinie „KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz“ werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Reduktion des Energieverbrauchs, der Minderung von Treibhausgasen sowie der allgemeinen Anpassung an die Folgen des Klimawandels gefördert.

Was wird gefördert?

Gefördert werde anwendungsbezogene FuE-Vorhaben, die einem der folgenden Themenschwerpunkten zugeordnet werden können:

  • Rohstoffeffizienz
  • Energieeffizienz und Klimaschutz
  • Erhaltung biologischer Vielfalt
  • Nachhaltiges Wassermanagement
  • Nachhaltiges Flächenmanagement

Projekte, die einen Beitrag zum Klimaschutzplan 2050 und zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel leisten, werden besonders begrüßt

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Folgende Kriterien sind bei KMU-innovativ erforderlich:

  • KMU: Weniger als 250 Mitarbeiter und max. 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme.

  • Mittelständische Unternehmen: Bis 1.000 Mitarbeiter und max. 100 Mio. € Jahresumsatz.

  • Projektanforderung: Industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung mit hohem Innovationspotenzial.

  • Verbundprojekte: Kooperation mit anderen KMU, Forschungseinrichtungen oder größeren Unternehmen, sofern der Hauptnutzen den KMU zugutekommt.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von max. 50 % auf projektbezogene Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge.

Kosten von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden mit bis zu 100 % gefördert. Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Ablauf bei Projektskizzen: Zweistufiges Verfahren

Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze im Umfang von 12 Seiten eingereicht wird. Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.

Projektskizzen können jeweils zum 15.04. und 15.10. eines Jahres eingereicht werden.

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Wir sorgen dafür, dass Sie die FuE-Förderung erhalten, die Ihnen zusteht und so künftiges Wachstum erleichtert.

Lächelnde Frau im Gespräch mit Kolleg:innen in einem modernen Büro – symbolisch für persönlichen Kontakt und professionelle Zusammenarbeit bei PFIF