Ab 2020 können Sie eine steuerfreie Zulage für 25 % Ihrer Personalkosten in Forschung und Entwicklung erhalten. Auch Unteraufträge können gefördert werden. Mit der Forschungszulage stärken Sie die Innovationskraft Ihres Unternehmens. Die Beantragung ist rückwirkend möglich - auch für marktnahe Entwicklungen. In unserem Webinar erhalten Sie Praxiserfahrungen zur Beantragung und Nutzung der Forschungszulage.
Das erwartet Sie konkret:
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