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Neuigkeiten zur Forschungszulage

 

5. Mai 2021
News zur Forschungszulage - Creditreform

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) zieht Zwischenbilanz – bislang wurden 300 Anträge auf Forschungszulage bewilligt.

Seit September 2020 gingen in Summe rund 1.200 Anträge auf Forschungszulage bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ein. Weniger als erhofft, jedoch mit deutlicher Tendenz nach oben; in 2021 wird die Anzahl der Anträge deutlich steigen. Die Ablehnungsquote liegt derzeit bei etwa 15 %.

Auf Grundlage des bereits Ende 2019 verabschiedeten Forschungszulagengesetzes können Unternehmen bis zu 4 Mio. € ihrer in Forschung und Entwicklung entstandenen Personalausgaben inklusive Arbeitgeberkosten für die Zukunftsförderung geltend machen. Auch Ausgaben für externe Forschungsaufträge können anteilig angesetzt werden. Bei einer Förderquote von 25 % bedeutet dies bis zu 1 Mio. € Zulage pro Unternehmen und Jahr.

 

 

Wer kann die Forschungszulage in Anspruch nehmen?

Von der Förderung sollen insbesondere mittelständische Unternehmen profitieren. Grundsätzlich können jedoch alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig ihrer Größe und Gewinnsituation einen Antrag auf Forschungszulage stellen. Dies kommt insbesondere größeren Unternehmen zugute, die bislang für die gängigen Förderprogramme von Ländern, Bund oder EU oft nicht infrage kamen. Die Beantragung der Forschungszulage ist auch eine Option, wenn eine Projektförderung abgelehnt wurde. Dies eröffnet Unternehmen völlig neue Möglichkeiten.

Andreas Hoffknecht, der Leiter der Bescheinigungsstelle Forschungszulage stellt fest: „Die Reaktion der Unternehmen, die wir erreichen, ist durchweg positiv“.

 

Wie läuft die Beantragung der Zulage ab?

Die bürokratischen Hürden wurden im Vergleich zu den klassischen Zuschussprogrammen deutlich reduziert. Die Beantragung erfolgt ausschließlich online, was zu schnelleren Bearbeitungszeiten führt.

Die Vorgaben zur inhaltlichen Beschreibung des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens wurden ebenfalls angepasst – die Projektbeschreibung ist auf maximal 4.000 Zeichen beschränkt. Die Neuheit des Vorhabens, die grundsätzliche Projektplanung sowie die technischen Risiken entlang des angedachten Lösungsansatzes müssen dennoch nachvollziehbar dargelegt werden.

 

Nicht rückzahlbare FuE-Zuschüsse oder FuE-Zulagen?

Im Gegensatz zu den klassischen Projektförderungen, die vor Beginn der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten beantragt werden müssen, können Anträge auf Forschungszulage auch rückwirkend gestellt werden. Unternehmen, die im vergangenen Jahr den Personalaufwand für Forschungs- und Entwicklungsprojekte genau dokumentiert haben, können jetzt die Forschungszulage für 2020 beantragen und – eine positive Bescheinigung der BSFZ vorausgesetzt – beim Finanzamt abrechnen.

Die klassischen Förderprogramme sollten dabei jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Innovationsstarke Unternehmen profitieren unserer Erfahrung nach am meisten vom optimalen Zusammenspiel der Forschungszulage und Förderungen in den klassischen Förderprogrammen. Im besten Fall wird jede Personalstunde in Forschung und Entwicklung gefördert. Die Investition in innovative Projekte lohnt sich – zukunftsorientierte Unternehmen stärken sich so für die Zeit nach dem aktuellen Corona-bedingten wirtschaftlichen Einbruch.

 

Erfolgstipps zur Beantragung der Zulage

Unsere bisherigen Erfahrungen in der erfolgreichen Beantragung der Forschungszulage haben wir für Sie zusammengefasst und drei Erfolgstipps formuliert:

1. Prägnanz geht vor Vollständigkeit
Mit der sehr kurzen Projektbeschreibung müssen die Bewertungskriterien der Bescheinigungsstelle Forschungszulage genau getroffen werden. Eine präzise Formulierung ist hier entscheidend.

2. Strategische Beantragung
Ihre Förderexperten bei PFIF empfehlen, die Entwicklungsprojekte nicht nur für das laufende Jahr zu beschreiben, sondern langfristige, mehrjährige Projekte zu planen. Die positive Bescheinigung des Zulagenprojektes gilt auch für die Folgejahre – dies bietet Ihnen eine hohe Finanzsicherheit und Planbarkeit.

3. Genaue Dokumentation
Dokumentieren Sie die in Forschung und Entwicklung entstandenen Personalkosten projektbezogen. Nicht immer ist die firmeninterne Zeiterfassung ausreichend. Ihre Förderberater bei PFIF prüfen gerne Ihre Zeiterfassungslisten und unterstützen Sie bei der prüfungsgerechten Dokumentation.

 

 

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Judith Cudaj

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PFIF spielte eine entscheidende Rolle, indem es EZU mit der Forschungszulage unterstützte. Diese Förderung ermöglicht agilen Unternehmen wie EZU, rückwirkend ab 2020 Fördermittel zu beantragen. Die schnelle und reibungslose Kommunikation und Beantragung von PFIF ermöglichte es EZU, sich vollständig auf die Entwicklung ihrer Projekte zu konzentrieren.

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