Zwischenresümee zur Forschungszulage | PFIF - Partner für Innovation und Förderung

Zwischenresümee zur Forschungszulage

 

1. Oktober 2021
Resümee Forschungszulage

Seit 2020 haben Unternehmen bereits die Möglichkeit, eine Forschungszulage zu beantragen. Erfahren Sie, wie sich diese neue Fördermöglichkeit bis heute entwickelt hat.

Ende 2019 wurde mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) die Rechtsgrundlage für eine in Deutschland bis dato unbekannte Fördermöglichkeit für Forschung Entwicklung (FuE) geschaffen.

Das Förderinstrument ergänzt als steuerfreie Zulage die bestehende Projektförderung (nicht rückzahlbare Zuschüsse) und bietet insbesondere den Unternehmen, die nur geringen oder keinen Zugang zur etablierten Zuschussförderung haben, eine finanzielle Unterstützung ihrer FuE-Tätigkeiten mit Rechtsanspruch.

Seit 2020 können sich Unternehmen nun 25 % ihrer FuE-Kosten zurückerstatten lassen – bis max. 1 Mio. € Zulage. Doch wie hat sich die neue Fördermöglichkeit seit der Einführung entwickelt? Die Bundesregierung hat aktuelle Zahlen zur Forschungszulage veröffentlicht. Zeit für uns als Förderexperten anhand aktuell bekannter Antragszahlen ein Zwischenfazit zu ziehen:

Bis zum 30. Juni 2021 sind insgesamt 2.417 Anträge bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eingegangen. Der Großteil der Einreichungen stammt aus den drei Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern sowie Nordrhein-Westfalen. Da ein Antrag mehrere Vorhaben beinhalten kann, wurden aus den eingereichten Anträgen heraus 2.850 Vorhaben begutachtet. Diese wurden mit einer Quote von ca. 83 % positiv beschieden.

Gemeinsam mit unseren Kunden können wir bei PFIF mit Stolz eine Erfolgsquote von über 95 % vorweisen. Diese herausragende Erfolgsquote basiert auf unserer ständigen Beobachtung und Dokumentation der Geschehnisse rund um Forschungszulage und Antragsstellung. So konnten wir kontinuierlich unser Wissen um die Antragsstellung ausbauen. Ein Erfahrungsschatz, von dem auch Sie profitieren können.

Die eingereichten Vorhaben verteilen sich breit auf 99 verschiedene Wirtschaftszweige. Rund die Hälfte aller Projekte bezieht sich jedoch auf die fünf Wirtschaftszweige

  • Maschinenbau
  • Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie
  • Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen
  • Forschung und Entwicklung diverser Wissenschaften (darunter u. a. Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin)
  • Herstellung von chemischen Erzeugnissen

 

Trotzdem bleibt die Forschungszulage weit hinter ihrem Potenzial. Laut KfW-Innovationsberichten sind 725.000 der etwa 3,81 Millionen KMU hierzulande innovativ. Es besteht die Annahme, dass knapp 300.000 von ihnen eine eigene Forschung und Entwicklung betreiben. Dies bedeutet, dass bisher weniger als 1 % der forschenden KMU die Fördermöglichkeit genutzt haben.

Gehören Sie noch zu den restlichen 99 %? Dann haben wir eine gute Nachricht für Sie: Anträge auf Forschungszulage können innerhalb einer Festsetzungsfrist von vier Jahren rückwirkend gestellt werden. Die Zulage ist über eine Reduzierung der Steuerschuld oder Auszahlung aus dem Steueraufkommen liquiditätswirksam.

Judith Cudaj

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Wir sorgen dafür, dass Sie die FuE-Förderung erhalten, die Ihnen zusteht und so künftiges Wachstum erleichtert.

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