Was ist anders bei der angekündigten steuerlichen Förderung?
Die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in Unternehmen ist lange angekündigt (siehe dazu auch vorherige Artikel in unseren News). Das Gesetz ist vom Bundeskabinett verabschiedet, befindet sich aktuell aber noch in der Abstimmung mit dem Bundesrat. Politisch vor dem Hintergrund der sich abflauenden Konjunktur und dem internationalen Standortwettbewerb versprochen, scheint es nur noch eine Frage von wenigen Wochen bis das Gesetz in Kraft tritt. Dann können Entwicklungskosten für eigenes Personal in Unternehmen ab 01.01.2020 geltend gemacht werden, um Rückzahlungen aus der Lohnsteuer zu erhalten.
Für Deutschland hat diese steuerliche Förderung im Vergleich zur bisherigen Zuschuss-Förderung einige revolutionäre Neuheiten in den geplanten Regelungen. Diese führen zu diversen Vorteilen aber auch Nachteilen, so dass es sich lohnt, die geplanten Änderungen näher zu betrachten: Wo liegen die Unterschiede?
Worin bestehen die Vor- und Nachteile im Vergleich zur bisherigen Förderung?
In der nachfolgenden Tabelle haben wir die wesentlichen Unterschiede, die sich aus dem aktuellen Entwurf des sogenannten Forschungszulagengesetz ergeben (siehe http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/109/1910940.pdf bzw. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw26-de-forschungszulagengesetz-646314) der bisherigen Förderung gegenübergestellt. Rot verdeutlicht dabei die nach unserer Erfahrung im Vergleich beider Varianten bestehenden Nachteile und Grün die Vorteile (schwarz neutral).
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Diese Aufstellung ist sicherlich nicht vollständig und bezieht sich auf den aktuellen Gesetzesentwurf – viele Details hängen somit noch an der endgültigen Formulierung des Gesetzes. Der Text ist aktuell noch im Fokus und Beschuss diverser Lobbygruppen, so dass noch Änderungen möglich sind. Man kann gespannt sein, was diese Gruppen noch an „Nachbesserungen“ durchsetzen.
Auf den ersten Blick scheinen aktuell die Vorteile bei der steuerlichen Förderung zu überwiegen. Dies bekräftigt zunächst unsere Einschätzung als „Revolution im Bereich der FuE-Förderung“. Es lohnt sich jedoch ein genauer Blick auf die einzelnen Punkte: Zwar sind eine Vereinfachung der Antragstellung, Steuerfreiheit der Zulagen, Erweiterung der Zielgruppe und profitierenden Unternehmen, rückwirkende Beantragung usw. zu begrüßen und sicher auch wichtige Punkte für die Auswahl einer Förderung, entscheidend ist jedoch im Einzelfall vor allem die Frage „Welche Förderung bringt für das jeweilige Projekt mehr Unterstützung?“ und „Wann stehen mir die Mittel zur Verfügung?“). Hier zeigt unser Vergleich für ein beispielhaftes Projekt zum Programm ZIM (siehe https://www.pfif.net/news-aktuelles/pfif-news/steuerliche-foerderung-als-neues-modell-fuer-deutschland) deutliche Vorteile der Zuschussförderung.
Deshalb muss die Antwort auf die Frage nach der richtigen Förderung „sowohl als auch“ lauten: Beide Förderungen – wo möglich (für ein Unternehmen, nicht Projekt) – zu nutzen, wird die entscheidenden Wettbewerbsvorteile bringen. Also zunächst und vor Projektbeginn zu prüfen, ob ein Zuschuss in Frage kommt und diesen zu beantragen wo sinnvoll, wird in den meisten Fällen der beste Weg sein. Für FuE-Projekte, die nicht mit Zuschüssen gefördert werden können oder sich aus anderen Gründen eine Förderung ausschließt (Stichwort „Veröffentlichungen“), kann dann eine steuerliche Förderung der richtige Weg sein.
Eine genaue Analyse bzw. qualifizierte Beratung durch erfahrene, auf FuE-Förderung spezialisierte Berater ist somit in jedem Fall ein Erfolgsfaktor, um die optimale Finanzierung für die anstehenden bzw. laufenden Projekte zu erhalten, die Erfolgsaussichten zu verbessern und für eine korrekte Abwicklung zu sorgen.
Bei Fragen zur erwarteten steuerlichen Förderung bzw. wichtiger Maßnahmen zur Vorbereitung darauf sprechen Sie uns bitte an. Unsere Erstberatungen und Förderanalysen sind kostenlos.
Ihr Ansprechpartner: Michael Zahm