Unternehmen, die eigene Personalkosten in Forschung und Entwicklung (FuE) investieren oder entsprechende Aufträge vergeben, können pro Jahr max. 500.000 € steuerlich geltend machen (entspricht 25 % von max. 2 Mio. € Kosten). Die FuE-Personalkosten werden hier, bezogen auf die förderfähigen Projektstunden, mit den Arbeitslöhnen der Beschäftigten (inkl. AG-Anteilen an den Sozialabgaben) berechnet. Bei der Auftragsforschung fließen 60 % der Kosten in die Berechnung ein.
Gemäß Gesetzesbeschluss müssen die Projekte mindestens einer der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zugeordnet werden. Projektstart muss nach Inkrafttreten des Gesetzes sein.
Eine Doppelförderung ist jedoch ausgeschlossen, so dass die Projekte nicht bereits von Ländern, Bund oder EU gefördert werden dürfen.
Update
Im Juni 2020 wurde die Obergrenze der steuerlichen FuE-Zulage im Rahmen des "Corona-Konjunkturpakets" auf 1 Mio. € aufgestockt (max. 4 Mio. € Kosten).
Wir bereiten Sie optimal auf diese neue Förderung vor.
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