Mehr Fördermöglichkeiten für KMU durch die neue ZIM-Richtlinie | PFIF - Partner für Innovation und Förderung

Mehr Fördermöglichkeiten für KMU durch die neue ZIM-Richtlinie

 

2. März 2020
Förderung ZIM 2020

Die neue ZIM-Richtlinie 2020 erweitert die Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen – das zeigt unser aktueller Blogbeitrag.

Am 20. Januar 2020 wurde die angekündigte neue ZIM-Richtlinie zur Förderung von FuE-Aktivitäten für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen (ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen) mit für Sie interessanten Neuerungen veröffentlicht. Sie bekommen noch mehr Liquidität und gleichzeitig maximale Sicherheit für die Entwicklung Ihrer neuen Produkte und Verfahren.

Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick zurück und in die Zukunft werfen.

 

Rückblick – 40.500 erfolgreiche FuE-Projekte mit 5,5 Mrd. € Förderung

ZIM ist mit jährlich über 3.000 neuen technischen FuE-Projekten das größte Programm der Bundes­regierung zur Förderung des innovativen Mittelstandes. Die Besonderheit liegt hierbei in der branchen- und themenoffenen Unterstützung des Mittelstandes sowie Forschungseinrichtungen bei der Durchführung von marktorientierten sowie technischen FuE-Projekten.

Wie die letzte Evaluation des Programms vom Juni 2019 zeigt, ist der Erfolg des ZIM-Programms für die Mittelstands-Förderung beeindruckend. Für den Zeitraum Juli 2008 bis einschließlich Juni 2018 wurden hierfür folgende Kennzahlen ermittelt:

  • 43.500 gestellte Projektanträge von 21.500 verschiedenen Unternehmen.
  • Mehr als 28.000 geförderte Projekte von 18.000 verschiedenen Unternehmen.
  • Gesamtes Fördervolumen von 5,5 Mrd. € bei einem Projektvolumen von mind. 10,3 Mrd. €.
  • Davon gingen 3,4 Mrd. € an Unternehmen, die insgesamt mind. 8,3 Mrd. € investierten.
  • Dabei wurden über 208.000 FuE-Mitarbeitende eingesetzt.
  • Der größte Anteil der nicht rückzahlbaren Zuschüsse floss in kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalente; ca. 55 % der antragsstellenden Unternehmen) und Kooperationsprojekte (ca. 70 % der Projektanträge) mit überwiegend Universitäts-/Hochschulinstituten (49 % der beantragenden Forschungseinrichtungen).

 

Ausblick – Allein in 2020 stehen Mittel in Höhe von 550 Mio. € zur Verfügung

Bei der Neufassung der Richtlinie wurden bewährte Strukturen beibehalten und um Maßnahmen zur Optimierung der Mittelstands-Förderung erweitert.

Erstmalig können nun auch Durchführbarkeitsstudien von jungen Unternehmen (Gründung liegt nicht länger als 10 Jahre zurück) oder Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeitende, Jahresumsatz/-bilanzsumme ≤ 2 Mio. €) oder Erstantragstellern in ZIM gefördert werden. Bei einer Förderdauer von max. 8 Monaten können Sie hierbei z. B. Machbarkeitsstudien, Potenzialanalysen und Patentrecherchen bei zuwendungsfähigen Kosten von bis zu 100.000 € (im Verbund max. 200.000 €) fördern lassen.

Kleine Unternehmen (< 50 Mitarbeitende, Jahresumsatz/-bilanzsumme ≤ 10 Mio. €) profitieren von den Neuregelungen gleich doppelt:

1. Durch höhere Förderquoten und 2. durch die Ausweitung der Kooperationspartner auf Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden. Neben der gesonderten Förderung von kleinen Unternehmen in strukturschwachen Regionen ergeben sich für den Mittelstand somit neue wichtige Synergie-Potenziale im Bereich des nationalen sowie internationalen Know-how-Transfers.

Bestmögliche Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich für Ihre risikobehafteten FuE-Arbeiten zur Erforschung und Entwicklung von innovativen Produkten, Verfahren oder technischen Dienstleistungen durch die Anhebung der förderfähigen Projektkosten auf 550.000 € für unternehmerische Einzelprojekte und 450.000 € pro Unternehmen bzw. 220.000 € für Forschungseinrichtungen in Kooperationsprojekten (im Verbund max. 2.3 Mio. €). Auch für unterstützende Leistungen zur Markteinführung sowie nationale und internationale Innovationsnetzwerke wurden die max. Fördersummen für Sie um 20 % bzw. rund 11 % und 16 % erhöht.

Aktuell übernehmen die bisherigen Projektträger die Bearbeitung der bis zum 31. Dezember 2019 eingegangenen Förderanträge. Nach der Neuvergabe der Projektträgerschaft können neue Förderanträge unter den neuen Förderbedingungen voraussichtlich ab Q2/2020 wieder kontinuierlich gestellt werden. Die konkreten Änderungen bezüglich der max. Förderquoten bzw. Fördersummen zeigt die abschließende Übersicht.

 

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