Kaufmännisches Fachwissen: Finanzierungskonzept im ZIM-Programm | PFIF - Partner für Innovation und Förderung

Kaufmännisches Fachwissen: Finanzierungskonzept im ZIM-Programm

 

7. Dezember 2020
Finanzierungskonzept ZIM

Bei der Darstellung der finanziellen Situation des Antragstellers in den ZIM-Antragsunterlagen gibt es einige Punkte zu beachten.

Im Finanzierungskonzept, Anlage 8 der Antragsunterlagen im Zentralen Innovationsprogramm für den Mittelstand (ZIM), werden die finanzielle Situation und insbesondere die finanzielle Standfestigkeit des antragstellenden Unternehmens geprüft. Ziel ist, dass der Antragsteller in der Lage ist, das Unternehmen über die Projektlaufzeit zu finanzieren – inklusive des Eigenanteils zur Durchführung des geförderten Projekts.

Neben der Ist-Situation der Einnahmen und Ausgaben ist auch die interne Planung über die komplette Projektlaufzeit und darüber hinaus anzugeben.

Doch mit welchem Hintergrund?

Die Bundesregierung und das Wirtschaftsministerium wollen mit ZIM den Technologiestandort Deutschland stärken und KMU bei der Durchführung von innovativen, risikobehafteten FuE-Vorhaben mit Fördermitteln unterstützen. Durch die vergebenen Fördermittel sollen innovationsstarke Unternehmen langfristig gestärkt, bestehende Arbeitsplätze gesichert und möglichst neue Stellen geschaffen werden.

Es gilt also, die zielgerichtete Verwendung der Fördergelder als „Zukunftsinvestition“ zu prüfen. Dazu soll insbesondere ausgeschlossen werden, dass eine Insolvenz bevorsteht. Durch eine EU-Verordnung gelten dabei zur Prüfung von  „Unternehmen in Schwierigkeiten“ strenge Vorgaben – entsprechend klassifizierte Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Im Groben handelt es sich bei dem Finanzierungskonzept um eine Cashflow-Betrachtung. Wenngleich sich die Zahlen an den ermittelten Werten des Jahresabschlusses orientieren sollen, sind Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen nicht zu berücksichtigen. Analog hierzu ist bei „Investitionen“ nach den Ausgaben für geplante Investitionsgüter gefragt und nicht die entsprechend bilanzierte AfA.

Eine beispielhafte Anlage 8 als Orientierungshilfe finden Sie hier.

Im Idealfall weist die Finanzplanung im Bereich „Einnahmeüberschuss/-defizit“ positive Werte aus. Sollte es (wie in unserem Beispiel bedingt durch Investitionen) doch zu einem Einnahmedefizit kommen, ist eine Gegenfinanzierung zwingend anzugeben und belastbar nachzuweisen, z. B. durch Verträge, Bankmitteilungen etc.

 

Im Rahmen unserer Dienstleistung prüfen unsere kaufmännischen Fördermittelberaterinnen und -berater Ihr Finanzierungskonzept, beraten Sie bei der Erarbeitung der Finanzierung und bereiten unterschriftsreife Antragsunterlagen für Sie vor.

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