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Vergabe der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

 

6. August 2020
Vergabe der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

Wichtige Neuigkeiten zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung: die Projektträgerschaft wurde offiziell bekanntgegeben.

Am 01. Januar 2020 wurde das Forschungszulagengesetz (FZulG) verabschiedet. Damit wurde eine steuerliche Zulage eingeführt, die von Unternehmen unabhängig von Größe und Gewinnsituation in Anspruch genommen werden kann.

Ein großer Vorteil im Vergleich zu anderen Förderprogrammen: auch bereits abgeschlossene Forschungsprojekte können rückwirkend bis zu einem Starttermin des max. 01.01.2020 geltend gemacht werden.

Am 31. Juli wurde nun die Vergabe der entsprechenden Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) bekanntgegeben. Diese BSFZ wird betrieben von einem Konsortium aus der VDI Technologiezentrum GmbH, der AiF Projekt GmbH sowie dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. – DLR Projektträger mit den Standorten Bonn, Berlin, Düsseldorf und Dresden.

Die Bescheinigungsstelle übernimmt den ersten Schritt des zweistufigen Verfahrens zur Gewährung der Forschungszulage.

  • So muss zuerst ein Antrag auf die Erteilung einer Bescheinigung gestellt werden. Dieser Anspruch auf Gewährung hängt von der Feststellung ab, ob ein begünstigtes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben vorliegt.
  • Der eigentliche Antrag auf die Zulage wird in einem zweiten Schritt, nach erteilter Bescheinigung, bei dem für die Besteuerung des entsprechenden Unternehmens zuständigen Finanzamt beantragt.

Mit der Benennung der Bescheinigungsstelle wurde ein großer Schritt gen Realisierung der Forschungszulage begangen. Der Aufbau der BSFZ ist derzeit in Arbeit und weitere Informationen wie Website, Kontaktdaten sowie vor allem Informationen zum Antragsverfahren und die eigentlichen Antragsformulare werden zeitnah zur Verfügung gestellt.

Der Antrag auf Forschungszulage ist nach amtlich vorgeschriebenem Formular elektronisch zu stellen und erfolgt unabhängig von der Steuererklärung. Es ist nicht erforderlich, dass dem Finanzamt bereits eine Steuererklärung für das (Wirtschafts-)Jahr, für das die Forschungszulage beantragt wird, vorliegt. Um die Antragstellung beim Finanzamt vorzubereiten, sind u. a. jetzt schon zeitnahe Stundenerfassungen von mit Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten beschäftigten Arbeitnehmern erforderlich.

Wir raten Ihnen, die Ausarbeitung und Bescheinigungsvorbereitung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten bereits zeitnah zu beginnen, um bei Bekanntgabe der offiziellen Formulare bereit zu sein. Da es sich bei der Bescheinigung um eine Prüfung von technischen Inhalten und Innovationsgrad eines Projektes handelt, stehen wir bei PFIF Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung in der technischen Fördermittelberatung als kompetenter Partner zur Seite. Vor allem im Vergleich zur etwaigen Durchführung der Bescheinigungsanträge von Controlling, Steuerabteilungen oder Steuerberatern bringen wir viel Spezialwissen mit, welches von anderen nicht ohne weiteres geleistet werden kann.

Dadurch können wir Ihnen auch jetzt schon ein umfassendes Leistungsspektrum anbieten, um ein optimales Gesamtförderkonzept für Ihr Unternehmen auszuarbeiten, Kürzungen oder Ablehnungen zu vermeiden und eine Unterstützung bei der Stundenzuordnung zu bieten.

Judith Cudaj

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PFIF spielte eine entscheidende Rolle, indem es EZU mit der Forschungszulage unterstützte. Diese Förderung ermöglicht agilen Unternehmen wie EZU, rückwirkend ab 2020 Fördermittel zu beantragen. Die schnelle und reibungslose Kommunikation und Beantragung von PFIF ermöglichte es EZU, sich vollständig auf die Entwicklung ihrer Projekte zu konzentrieren.

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