Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) | PFIF - Partner für Innovation und Förderung

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

 

12. Februar 2020
Förderung ZIM

Am 20. Januar 2020 wurde die neue Richtlinie zum ZIM-Förderprogramm des BMWK veröffentlicht. Sie enthält einige Neuerungen und Verbesserungen der Förderkonditionen.

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist das Schwerpunktprogramm zur Förderung des innovativen Mittelstands in Deutschland. Gefördert wird die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen.

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen der neuen Richtlinie für Sie zusammengefasst.

 

Was wird gefördert?

  • Technische Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit Marktorientierung
  • Entwicklung von innovativen Produkten, Verfahren oder technischen Dienstleistungen (branchen- und themenoffen)
  • Einzel- und Kooperationsprojekte (mit in- und ausländischen Partnern)
  • Vorbereitende Durchführbarkeitsstudien (nur für junge Unternehmen, Kleinstunternehmen und Erstbewilligungsempfänger)
  • Leistungen zur Markteinführung
  • Managementkosten bei Innovationsnetzwerken

Wer wird gefördert?

Gefördert werden folgende Institutionen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland:

  • Zielgruppe sind vor allem Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU bis 500 Beschäftigten)
  • Darüber hinaus Unternehmen bis 1.000 Mitarbeitende bei Kooperation mit einem KMU
  • Sonderregelungen für Start-ups und junge Unternehmen (jünger als 10 Jahre)
  • Kooperierende Forschungseinrichtungen (inkl. Hochschulen)
  • Innovationsnetzwerke

Achtung: Zwischen Bewilligung des letzten FuE-Projektes im Innovationsprogramm Mittelstand und einer erneuten Bewilligung von Fördermitteln im ZIM-Programm müssen 24 Monate liegen.

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Personalkosten + 100 % Zuschlag für alle übrigen projektbezogenen Kosten. Projektkosten können bis zu 550.000 € (Einzelprojekte) bzw. 450.000 € (Kooperationen) je Unternehmen gefördert werden (max. 2.300.000 € Zuschuss bei Verbünden mehrerer Partner).

Der Zuschuss für geförderte Unternehmen beträgt je nach Umsatz, Größe, Standort und Projektform 25 – 60 % auf die Projektkosten.

Durchführbarkeitsstudien von jungen Unternehmen, Kleinstunternehmen oder Erstbewilligungs­empfängern sind bis zu 100.000 € mit einem 50 – 70 % Zuschuss förderfähig. Bei in Kooperation von mehreren Unternehmen durchgeführten Durchführbarkeitsstudien sind die zuwendungsfähigen Kosten für die Gesamtstudie auf 200.000 € begrenzt.

Nicht wirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen sind mit Projektkosten bis zu 220.000 € mit einem Zuschuss von 100 % förderfähig.

Zusätzlich sind Leistungen zur Markteinführung bis zu 60.000 € pro gefördertem FuE-Projekt mit einem Zuschuss von 50 % förderfähig.

 

Zum Ablauf – Einstufiges Verfahren

Es können direkt Vollanträge gestellt werden.

Anträge können ab sofort eingereicht werden.

Judith Cudaj

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