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KMU (d. h. max. 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme)
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Größere KMU (d. h. max. 500 Mitarbeiter, max. 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme)
Rahmenbedingungen für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
- Gefördert wird durch das ZIM-Programm die Entwicklung von innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen, die sich deutlich vom internationalen Stand der Technik abheben, ohne Beschränkung der Entwicklungsthemen
- ZIM-Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (siehe oben) sowie Forschungseinrichtungen
- Unternehmen erhalten durch das ZIM nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu 55 % der Projektkosten, Forschungseinrichtungen werden bis zu 100 % gefördert
- Unternehmen können durch das ZIM Projektkosten bis zu 380.000 € geltend machen, bei Forschungseinrichtungen betragen die maximalen Projektkosten 190.000 €
- Ziel des ZIM ist die Schaffung von stärkeren Anreizen für int. FuE-Kooperationen (+ 5 % Fördersatz)
- Innovationsunterstützende Dienstleistungen zur Markteinführung werden mit einem ZIM-Zuschuss von max. 25.000 € gefördert (50 % auf max. 50.000 € Kosten)
ZIM-Fördermodule
Unternehmen können Anträge in den folgenden ZIM-Fördermodulen stellen:
- ZIM-SOLO: Förderung von Einzelprojekten eines KMU
- ZIM-KOOP: Förderung von Kooperationsprojekten zwischen mind. zwei Unternehmen oder mind. einem Unternehmen und mind. einer Forschungseinrichtung
Termine zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
ZIM-Förder-Projektanträge können fortlaufend bis zum 31. Dezember 2019 eingereicht werden.
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