Ab 2020 werden themenoffen die Personalausgaben von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Unternehmen bis maximal 2 Millionen Euro pro Jahr gefördert. Dies geschieht durch Auszahlung einer 25% Zulage (steuerfrei), höchstens somit 500.000 Euro pro Jahr und Firma. 5 Milliarden Euro werden hierfür bis 2024 bereitgestellt. Rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr (Auszahlung 2021 - 2024) beträgt dadurch die steuerliche Entlastung für Unternehmen.
Bei der Vergabe von Unteraufträgen (Auftragsforschung) soll nun der Auftraggeber die Förderung bekommen und nicht wie ursprünglich geplant der Auftragnehmer. Dies wurde durch beihilferechtliche Bedenken der EU-Kommission geändert.
Update
Im Juni 2020 wurde die Obergrenze der steuerlichen FuE-Zulage im Rahmen des "Corona-Konjunkturpakets" auf 1 Mio. € aufgestockt (max. 4 Mio. € Kosten).
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