Forschungszulage – Nachforderungen erfolgreich gestalten | PFIF - Partner für Innovation und Förderung

Forschungszulage – Nachforderungen erfolgreich gestalten

 

9. Juli 2021
Förderung Forschungszulage Nachforderung

Nicht immer ist ein Antrag zur Forschungszulage im ersten Durchlauf erfolgreich. Wie Sie aufkommende Nachforderungen zu Ihrem Vorteil nutzen können, erfahren Sie bei uns.

Seit Ende 2020 ist es möglich, einen Antrag auf Bescheinigung der Forschungszulage bei der neu gegründeten Bescheinigungsstelle BSFZ zu stellen. Trotz vieler Registrierungen bleibt die Zahl der gestellten Anträge noch immer hinter den Erwartungen des Konsortiums aus VDI, DLR und AIF zurück. Die gestellten Anträge werden aktuell genau begutachtet – meist an den Maßstäben für Zuschüsse.

Bisher begrenzte sich der Raum zur Beantwortung von Nachforderungen auf knapp bemessene 800 Zeichen. Hier haben die Verantwortlichen nun nachgebessert und die Zeichenbegrenzung auf 4.000 Zeichen angehoben. So haben Sie als Antragsteller die Möglichkeit, die für die Begutachter zu groben Ausführungen in den sehr kurzen Anträgen ausführlicher darzustellen.

Als eine der führenden deutschen Fördermittelberatungen verfolgt PFIF das Geschehen zur Forschungszulage schon seit der Erlassung des Gesetzes. So konnte ein sehr breites Wissen rund um das Thema Forschungszulage aufgebaut und viele Unternehmen bei der erfolgreichen Antragstellung unterstützt werden.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Nachforderungen haben wir für Sie zusammengefasst:

 

Wie ist der Ablauf bei Nachforderungen?

Nachforderungen werden von dem/der jeweiligen PrüferIn im Zuge der Begutachtung eines beantragten Vorhabens erstellt. Im Webportal der BSFZ gibt es eine spezielle Nachforderungsübersicht zu jedem eingereichten Antrag. Es ist nicht unüblich, dass Nachforderungen auch zu Vorhaben eines gemeinsamen Antrags sequenziell, teilweise mit ein paar Tagen Versatz eingehen und nicht gebündelt. Die Beantwortung der Nachforderungen erfolgt rein über das BSFZ-Portal. Dort können Antworten in dafür vorgesehene Textfelder eingegeben und abgeschickt werden.

 

Wie kann eine Fristverlängerung beantragt werden?

Auch etwaige Fristverlängerungen werden über das Portal der BSFZ versendet. Auf diese Weise verlängerte Nachforderungen werden erneut mit entsprechend angepassten Abgabefristen zugesendet.

 

Kann man weiterführende Informationen per Anhang beifügen?

Maximal 3 Anhänge zur genaueren Erklärung (z. B. technische Skizzen, Screenshots, Bilder o.ä.) können beigefügt werden. Weiterführende technischen Beschreibungen und Erklärungen, die mittels Anhang abgesendet werden, werden jedoch nicht berücksichtigt.

 

Was sind gängige Nachforderungen?

Die Nachforderungen orientieren sich üblicherweise an den Innovationskriterien des Frascati-Handbuchs. Die wichtigsten Punkte, die erfüllt sein müssen, sind hierbei:

  • Neuartigkeit – Nachforderungen zu diesem Punkt betreffen meist die Abgrenzung zum Stand der Technik oder/und bereits erhältlichen Produkten und Verfahren. Bei der Beantwortung sollten möglichst präzise Formulierungen gewählt und konkrete Beispiele genannt werden.
  • Abgrenzung zum Stand im eigenen Unternehmen bzw. zu Routinetätigkeiten – Nachforderungen in diesem Punkt betreffen meist eine Abgrenzung zu bereits bestehenden Produkten und Erfahrungen oder auch zum Projektende „Prototyp“ und der weiteren Entwicklung bis zur Marktreife oder von Entwicklungstätigkeiten, bei denen ein Produktionssystem bis zur optimalen Funktionalität weiterentwickelt werden soll.
  • Technische Risiken & Hemmnisse – Achten Sie hier darauf, wirklich technische Herausforderungen und keine wirtschaftlichen Risiken zu nennen. Auch Akzeptanz einer Entwicklung im Markt oder beim Kunden zählt nicht als technisches Risiko.
  • Planbarkeit – Nachforderungen in diesem Punkt werden meist gestellt, wenn kein geplanter Projektablauf mit sequenziellen Arbeitspaketen ähnlich eines Arbeitsplans erkennbar ist oder keine direkte Korrelation zwischen zeitlichen Aufwänden des Projekts auf Arbeitsschritte geschlossen werden kann.
  • Fremdvergebene Entwicklungstätigkeiten – Sollten innerhalb des FuE-Vorhabens Entwicklungstätigkeiten an externe Auftragnehmer vergeben worden sein, so ist eine genaue Tätigkeitsbeschreibung des Auftrags notwendig und vor allem eine Abgrenzung der fremdvergebenen Tätigkeiten zu Tätigkeiten, die im eigenen Betrieb durchgeführt werden.

 

Wie im Fußball gilt auch bei der Förderung: „Angriff ist die beste Verteidigung“, d. h. am besten beugt man Nachforderungen durch eine optimale Ausarbeitung des initialen Antrags vor oder nutzt Nachforderungen zur Präzisierung.

 

PFIF kann Sie hierbei tatkräftig unterstützen!

Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung in der Fördermittelberatung und einer Zuwendungsquote von über 90 % sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite.

Judith Cudaj

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