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Forschungszulage – Rückmeldung vom Finanzamt

 

1. Dezember 2021
Förderung Forschungszulage Finanzamt

Nicht nur die Bescheinigungsstelle Forschungszulage stellt unter Umständen Rückfragen, auch die zuständigen Finanzämter fordern teilweise Informationen und Unterlagen nach.

Seit Anfang April 2021 können Anträge zur Abrechnung der Forschungszulage für positiv bescheinigte FuE-Projekte bei den zuständigen Finanzämtern gestellt werden. Anfang September 2021 haben uns die ersten Bescheide über die Festsetzung der Forschungszulage für das Wirtschaftsjahr 2020 erreicht.

Die Verwaltungspraxis ist vielerorts noch nicht etabliert, der Ablauf der Bearbeitung der Anträge durch die Finanzämter variiert. Teilweise wird nach erster Prüfung direkt der Bescheid über die Festsetzung der Zulage erstellt. Teils werden vorab weitere Informationen und Unterlagen nachgefordert.

Unsere Erfahrungen mit den bisherigen Rückmeldungen der Finanzämter haben wir für Sie zusammengefasst:

 

Was prüft das Finanzamt?

Die inhaltlich-technische Prüfung der Forschungsvorhaben obliegt der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Nur positiv bescheinigte Vorhaben können abgerechnet werden. Die Bescheinigung der Forschungszulage nach § 6 des Forschungszulagengesetzes wird dem zuständigen Finanzamt automatisch übermittelt.

Das Finanzamt prüft die im jeweiligen Wirtschaftsjahr angefallenen förderfähigen Aufwendungen. Im Antragsformular werden lediglich Summen angegeben, Belege müssen zum heutigen Zeitpunkt nicht mit eingereicht werden. Um die Angaben im Antrag prüfen zu können, kann das Finanzamt allerdings entsprechende Nachweise nachfordern.

 

Welche ergänzenden Unterlagen benötigt das Finanzamt zur Prüfung?

Gängige Unterlagen zur Prüfung der Antragsunterlagen sind:

  • Zeiterfassungen der in den bescheinigten Vorhaben tätigen Mitarbeitenden.
  • Arbeitstätigkeitsbeschreibungen der in den bescheinigten Vorhaben tätigen Mitarbeitenden
  • Dokumentationen der bisherigen Projektergebnisse
  • Jahresabschluss / Bilanz des abgerechneten Wirtschaftsjahres

Die Unterlagen können dabei, je nach Vorgabe des Finanzamts, elektronisch oder postalisch vorgelegt werden. Auch eine angekündigte Vor-Ort-Prüfung ist möglich.

 

Wie viel Zeit bleibt, um die Unterlagen zusammenzustellen?

Üblicherweise müssen die nachgeforderten Informationen und Unterlagen binnen 4 Wochen vorgelegt werden. Je schneller dem Finanzamt alle benötigten Angaben vorliegen, desto schneller kann der Antrag auf Abrechnung der Forschungszulage final geprüft werden.

 

Wird die Zulage direkt nach Festsetzung ausbezahlt?

Die Forschungszulage wird mit der nächsten zeitlich folgenden Einkommen- oder Körperschaftsteuer verrechnet, d. h. Sie zahlen entsprechend weniger Steuern. Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn die Zulage höher ist als die im Rahmen der nächsten Veranlagung festgesetzte Steuerlast.

Der Veranlagungszeitraum der Steuerfestsetzung muss dabei nicht mit dem Festsetzungszeitraum der Forschungszulage übereinstimmen.

 

Unsere Empfehlung für Sie

Dokumentieren Sie die angefallenen Kosten und bislang erzielte Projektergebnisse sorgfältig. So können Sie auf Rückfragen oder eventuelle Prüfungen im Nachgang schnell reagieren.

 

Judith Cudaj

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