KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit | PFIF - Partner für Innovation und Förderung

KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit

 

14. Juli 2022
Förderung Zivile Sicherheit

Die zivile Sicherheit ist eine der wesentlichen Säulen für die Lebensqualität und Wertschöpfung in Deutschland. Forschung und Entwicklung in diesem Bereich wird aktuell gefördert.

Das BMBF unterstützt die Sicherheitsforschung im Rahmen des Förderprogramms KMU-innovativ mit dem Ziel, das Innovationspotenzial von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu stärken und den Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung zu beschleunigen.

 

Was wird gefördert?

Es werden Verbundprojekte gefördert, die auf ein ziviles Sicherheitsszenario abzielen, am tatsächlichen Anwenderbedarf von z. B. Feuerwehr und Polizei ausgerichtet sind sowie nachhaltig die Marktposition der antragstellenden KMU stärken. Unter Einhaltung der vorgenannten Kriterien wird themenoffen gefördert. Im Folgenden sind beispielhaft mögliche Themen aufgelistet:

  • Schutz und Rettung von Menschen, nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr, Bevölkerungsschutz
  • Schutz kritischer Infrastrukturen, Versorgungssicherheit
  • Schutz vor Kriminalität und Terrorismus, polizeiliche Gefahrenabwehr
  • Technologien für zukünftige Sicherheitslösungen
  • Sicherheitslösungen für gesellschaftliche Trends
  • Technologien und Konzepte zur Aus-, Fort- und Weiterbildung

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden folgende Institutionen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Behörden und deren Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), Betreiber kritischer Infrastrukturen (Verkehr, Versorgung usw.), Sicherheitsdienstleister und vergleichbare Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von max. 50 % auf projektbezogene Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge. Kosten von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden mit bis zu 100 % gefördert. Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

 

Zum Ablauf – Zweistufiges Verfahren

Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze im Umfang von 12 Seiten eingereicht wird. Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.

Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Die nächsten Bewertungsstichtage sind der 31.01.2023 sowie der 31.07.2023.

Judith Cudaj

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