ZIM-Durchführbarkeitsstudien als Vorbereitung für FuE-Projekte | PFIF - Partner für Innovation und Förderung

ZIM Durchführbarkeitsstudien als Vorbereitung für FuE-Projekte

 

4. August 2020
Förderung ZIM-DS

Im Rahmen einer ZIM-Durchführbarkeitsstudie können junge Unternehmen, Kleinstunternehmen sowie Erstbewil­ligungsempfänger Fördergelder zur gezielten Vorbereitung ihres ZIM-FuE-Projekts beantragen.

Neben der Untersuchung der technologischen und wirtschaftlichen Machbarkeit der Projektidee können dabei auch die Ressourcenermittlung sowie die Vertiefung des technologischen Konzeptes für die Durchführung eines ZIM-Projektes gefördert werden.

 

Was wird gefördert?

Zur Vorbereitung eines förderfähigen ZIM-Projektes können folgende Inhalte gefördert werden:

  • Technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests zur Bewertung und Potenzialanalyse der Erfolgsaus­sichten des geplanten FuE-Projekts
  • Untersuchung von Stand der Wissenschaft, Forschung, Technik und einer summarischen Prüfung der Schutzrechtesituation in dem betreffenden Themenfeld
  • Identifizierung der notwendigen FuE-Arbeiten im geplanten FuE-Projekt
  • Ermittlung der notwendigen wissenschaftlich-technischen Ressourcen sowie hierauf aufbauend ggf. Ermittlung der erforderlichen Kooperationspartner oder Auftragnehmer
  • Analyse/Auslotung des Marktpotenzials

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden folgende Antragsteller mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland:

  • junge Unternehmen (Gründung liegt nicht länger als 10 Jahre zurück)
  • Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeitende und < 2 Mio. € Jahresbilanzsumme/-umsatz)
  • Erstbewilligungsempfänger im ZIM-Programm (zusätzlich: keine Projektförderung von Bund, Land oder EU in den letzten 3 Jahren)
  • Unternehmen bis 1.000 Mitarbeitende sind zudem nur antragsberechtigt bei Kooperation mit einem kleinen oder mittelständischen Unternehmen

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage sind die studienbezogenen Personalkosten, Aufträge an wissenschaftlich qualifizierte Dritte sowie übrige Kosten. FuE-Aufträge können an bis zu zwei externe Dienstleister einbezogen werden, wobei der Aufwand zwischen 10 – 80 % der gesamten Personenmonate liegen muss. Alle übrigen Kosten werden auf maximal 30 % der Personalkosten begrenzt.

Die zuwendungsfähigen Kosten sind bis zu 100.000 € für Studien von einem Unternehmen förderfähig – der Anteil der nicht technischen Bestandteile mit bis zu 30.000 €. Die Förderquote beträgt:

  • 70 % Zuschuss (< 50 Mitarbeitende, Jahresbilanzsumme/-umsatz ≤ 10 Mio. €)
  • 60 % Zuschuss (< 250 Mitarbeitende, Jahresbilanzsumme/-umsatz ≤ 43/50 Mio. €)
  • 50 % Zuschuss (< 500 Mitarbeitende bzw. < 1000 bei Kooperation mit mind. einem KMU)

Bei Kooperationen sind die entsprechenden Kosten je Studie auf 200.000 € bzw. 40.000 € begrenzt.

 

Zum Ablauf – Einstufiges Verfahren

Die Antragsstellung ist kontinuierlich bis zum 31.12.2024 möglich.

Je geplantem FuE-Projekt und Unternehmen kann dabei maximal 1 Studie bewilligt werden.

Anträge können ab sofort vorbereitet und eingereicht werden.

Judith Cudaj

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