Zuschüsse für den Technologie- und Wissenstransfer in Berlin | PFIF - Partner für Innovation und Förderung

Zuschüsse für den Technologie- und Wissenstransfer in Berlin

 

29. Juni 2022
Förderung Transfer Bonus

Das Förderprogramm „Transfer BONUS“ richtet sich speziell an KMU, die im Rahmen ihrer Entwicklungstätigkeiten über FuE-Aufträge mit Forschungseinrichtungen kooperieren.

Übergeordnetes Ziel des Förderprogramms ist es, den Technologie- und Wissenstransfer aus der Wissenschaft in die Wirtschaft zu erleichtern.

Die Förderung ist nicht themengebunden. Bei Digitalisierungsprojekten werden jedoch – anders als bei allen anderen Themengebieten – nicht nur Aufträge im Rahmen der Entwicklung, sondern auch im Rahmen der Einführung von neuer Technologie gefördert.

 

Was wird gefördert?

Mit dem Transfer BONUS werden Aufträge an Forschungseinrichtungen aus Berlin und Brandenburg gefördert, die dem Technologie- und Wissenstransfer dienen.

Gefördert wird lediglich die Leistung der Forschungseinrichtung – die Förderung erfolgt auf Basis eines Beauftragungsangebots der Forschungseinrichtung.

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Technologieorientierte KMUs
  • Nicht-technologieorientierte KMUs, deren Projekt einen ausgeprägten Technologiebezug aufweist
  • Unternehmen der sozialen Ökonomie

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt und fallen unter die De-minimis-Verordnung. Mit dem Vorhaben darf erst nach Bewilligung begonnen werden, der Abschluss eines FuE-Vertrages mit der Forschungseinrichtung gilt bereits als Vorhabensbeginn.

Die Förderung wird in drei Stufen gewährt:

 

1. Einstiegsvariante:

Förderung von Ausgaben im Vorfeld der Entwicklung eines neuen oder veränderten Produkts, einer Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation, die im Zusammenhang mit der ersten Kooperation des Unternehmens mit einer Wissenschaftseinrichtung anfallen. Gefördert werden nur Unternehmen, die noch keine projektbezogene Kooperation (z. B. ProFIT, oder anderes Bundes- oder Landesprogramm) mit einer Forschungseinrichtung durchgeführt haben.

  • Laufzeit: maximal 6 Monate
  • Förderquote: 100 %
  • Maximale Fördersumme: 7.500 €

 

2. Standardvariante:

Förderung von Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren zur Markt- bzw. Fertigungsreife entwickeln. Die Standardvariante kann auch beantragt werden, wenn die Einstiegsvariante bereits für ein anderes Projekt beantragt wurde. Die Förderung kann in drei Jahren für getrennte Projekte drei Mal in Anspruch genommen werden.

  • Laufzeit: maximal 6 Monate
  • Förderquote: 70 %
  • Maximale Fördersumme: 15.000 €

 

3. Standardvariante Digitalisierung

Förderung von Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren. Sowohl die Entwicklung als auch die Anwendung im eigenen Unternehmen als Nutzer kann gefördert werden. Die Förderung kann nur ein Mal in Anspruch genommen werden.

  • Laufzeit: maximal 12 Monate
  • Förderquote: 70 %
  • Maximale Fördersumme 45.000 €

 

Zum Ablauf – Einstufiges Verfahren

Es handelt sich um ein einstufiges Beantragungsverfahren. Die Antragstellung erfolgt rein elektronisch.

Projektanträge können ab sofort erstellt und bis zum 31.12.2022 eingereicht werden.

Judith Cudaj

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