Regenerative Kraftstoffe für den Umweltschutz | PFIF - Partner für Innovation und Förderung

Regenerative Kraftstoffe für den Umweltschutz

 

5. April 2022
Förderung regenerative Energie

Zur Erforschung und Entwicklung nachhaltiger Kraftstoffe stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) rund 640 Mio. € Fördergelder bereit.

Durch diese Fördermittel soll die bisherige Technologieführerschaft Deutschlands ausgebaut und so der Wirtschaftsstandort gestärkt werden.

Strombasierte Kraftstoffe und Biokraftstoffe sollen helfen, Treibhausgas-Emissionen deutlich zu reduzieren. Im Rahmen des Klimaschutzplans wird die anwendungsorientierte Entwicklung solcher Kraftstoffe und deren Herstellungsverfahren von der Demonstration bis hin zur Marktvorbereitung gefördert.

Diese Förderrichtlinie ist Teil eines umfänglichen Gesamtförderkonzepts zur technologieoffenen Unterstützung von strombasierten Kraftstoffen. Geplant ist auch der Aufbau einer Entwicklungsplattform und Forschungsinfrastruktur für strombasierte Flüssigkraftstoffe.

 

Was wird gefördert?

Das Programm zielt auf anwendungsorientierte Entwicklungs- sowie Demonstrationsprojekte und Innovationscluster, aber auch innovationsunterstützende Dienstleistungen im Rahmen von Einzel- oder Verbundprojekten ab.

Schwerpunkte der Förderung sind u. a.:

  • die Entwicklung von Biokraftstoffen aus Reststoffen und neuen nachhaltigen Rohstoffquellen
  • die Kopplung der Herstellung von Biokraftstoffen und strombasierten Kraftstoffen
  • die Entwicklung CO2-negativer Kraftstoffe
  • die Herstellung von eFuels

Wer wird gefördert?

Gefördert werden u. a. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Auch kommunale Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine können gefördert werden.

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von max. 50 % auf projektbezogene Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge.

Kosten von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden mit bis zu 100 % gefördert. Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

 

Zum Ablauf – Zweistufiges Verfahren

Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze im Umfang von 20 Seiten eingereicht wird. Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.

Projektskizzen können ab sofort erstellt und eingereicht werden.

Letzter möglicher Termin für die Skizzeneinreichung ist der 31.12.2024.

Judith Cudaj

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