KMU-innovativ: Neue Förderung im Bereich Materialforschung | PFIF - Partner für Innovation und Förderung

KMU-innovativ: Neue Förderung im Bereich Materialforschung

 

15. September 2021
Förderung ProMat Materialforschung

Die Förderrichtlinie „KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)“ wurde neu aufgelegt.

Neuartige Materialien und Werkstoffe ermöglichen die Erschließung völlig neuer Funktionalitäten und die Verbesserung bestehender technischer Lösungen.

Die Ergebnisse der Materialforschung tragen einen erheblichen Teil zur Sicherung und Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei.

Im Rahmen der aktuellen Fördermaßnahme werden Innovationen auf dem Gebiet der Materialforschung gefördert. Von der Förderung profitieren insbesondere erstantragstellende KMU und Start-Ups.

 

Was wird gefördert?

Im Fokus stehen risikoreiche und industriegeführte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsprojekte in den Themenfeldern:

  • Sensorik, Aktorik, Mess- und Regeltechnik
  • Energietechnik
  • Mobilität und Transport
  • Gesundheit und Lebensqualität
  • Zukunftsfähiges Bauwesen
  • Nachhaltigen Umgang mit Rohstoffen
  • Nanotechnologie

Von der Förderung ausgeschlossen sind FuE-Tätigkeiten in den Bereichen Nahrungs-, Futter- und Genussmittel sowie Kosmetika.

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von max. 50 % auf projektbezogene Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge.

Kosten von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden mit bis zu 100 % gefördert. Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

 

Zum Ablauf – Zweistufiges Verfahren

Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze im Umfang von 10 Seiten eingereicht wird. Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.

Projektskizzen können jeweils zum 15.04. und 15.10. eines Jahres eingereicht werden.

Judith Cudaj

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