Die maritime Industrie ist von einer hohen Volatilität geprägt. Insbesondere Werften sind aufgrund kleiner Produktionsserien oder Einzelfertigung sowie der Projektkomplexität, -größe und -dauer erheblichen wirtschaftlichen Risiken und Marktveränderungen ausgesetzt.
Die Ausschreibung zielt darauf, Anreize zur Steigerung der Innovationstätigkeit zu schaffen, um die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Schiffbaus abzusichern und auf Basis neuer Lösungen und nachhaltiger Technologien neu zu positionieren.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Entwicklung neuer Typschiffe oder Offshore-Strukturen.
Darüber hinaus werden Investitionen, Ingenieurs- oder Testtätigkeiten von Komponenten, Systeme und Verfahren sowie die Anwendung von Verfahren im Schiffbau und für Offshore-Strukturen bezuschusst, die gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden folgende Institutionen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland:
- Schiffbau-, Schiffsreparatur- und Schiffsumbauwerften
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Bemessungsgrundlage für Fördermittel an Unternehmen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge. Diese werden mit einem Zuschuss bis max. 50 % gefördert.
Zum Ablauf - Einstufiges Bewerbungsverfahren
Es handelt sich um ein einstufiges Bewerbungsverfahren.
Die Vorlage von Anträgen ist fortlaufend bis zum 31.12.2023 möglich.
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