Im Gesundheitsbereich, der Pflege, aber auch in Industriebereichen sind spezielle Schutzausrüstungen obligatorisch. Bedingt durch die aktuelle Corona-Pandemie und die damit verbundene Schaffung neuer Bedarfsbereiche für PSA ist insbesondere der Bedarf an medizinischer Schutzausrüstung stark angestiegen.
Um die Versorgung des deutschen Gesundheitssystems und der Wirtschaft mittel- und langfristig sicherstellen zu können, wird im Rahmen der neuen Förderrichtlinie sowohl die Entwicklung innovativer Produkte, als auch neuartiger Produktionsverfahren gefördert.
Die Stärkung von KMU steht dabei besonders im Mittelpunkt.
Was wird gefördert?
Die Ausschreibung zielt auf neue Produkte und Verfahren zu innovativen Schutzausrüstungen ab.
Die gesamte Wertschöpfungskette steht dabei offen: Auch Projekte zum Recycling oder der Aufbereitung/Reinigung von PSA können gefördert werden.
Schwerpunkte sind
- die Nachhaltigkeit bzw. Kreislauffähigkeit der Produkte
- neue Funktionalitäten/Anwendungsbereiche
- die Automatisierung/Digitalisierung von Produktion bzw. Dienstleistungen
- Beiträge zur effizienten Bevorratung sowie
- Arbeiten im Bereich von Prüfverfahren und der Zertifizierung bzw. Standardisierung
Wer wird gefördert?
Gefördert werden folgende Institutionen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Bemessungsgrundlage für Fördermittel an Unternehmen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge. Diese werden mit einem Zuschuss bis max. 50 % gefördert. Ggf. ist ein Zuschlag für KMU auf bis zu 80 % möglich.
Kosten von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden mit bis zu 100 % gefördert. Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Zum Ablauf - Zweistufiges Bewerbungsverfahren
Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze im Umfang von 15 Seiten eingereicht wird.
Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.
Der nächste Termin zur Vorlage von Projektskizzen ist der 01.07.2021.
Projektskizzen können ab sofort erstellt und eingereicht werden.
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Dann sprechen Sie unsere Förderberater für eine kostenlose und unverbindliche Erstanalyse Ihrer Projektidee an.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.