Zur Förderung gesucht: Innovationen für die Energiewende | PFIF - Partner für Innovation und Förderung

Zur Förderung gesucht: Innovationen für die Energiewende

 

15. Juli 2021
Förderung Energiewende

Im Fokus dieser Fördermaßnahme stehen Entwicklungsprojekte zum Ausbau erneuerbarer Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz.

Mit Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2045 hat sich die Bundesregierung ein ehrgeiziges Ziel gesetzt. Um dies zu erreichen, benötigt es innovative Ansätze zum Schutz von Klima und Umwelt.

An dieser Stelle setzt die aktuelle Förderausschreibung im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms „Innovationen für die Energiewende“ an.

Gefördert werden unter anderem Projekte zum optimierten Energieverbrauch im Gebäudebau und der Industrie, aber auch Innovationen auf dem Gebiet der Elektromobilität und dem Einsatz alternativer Stromquellen.

 

Was wird gefördert?

Im Fokus der Fördermaßnahme stehen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in vier Themenschwerpunkten. Der grundsätzliche Nachweis der Funktionsfähigkeit der neuen Technologie muss bereits erfolgt sein.

  1. Energienutzung (u. a. in Gebäuden und Industrie sowie Energiewende im Verkehr)
  2. Energiebereitstellung (alternative Energiequellen, bspw. Solar- und Windenergie)
  3. Systemintegration (u. a. Stromnetze und -speicher)
  4. Systemübergreifende Forschungsthemen der Energiewende (u. a. Digitalisierung)

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (auch Start-ups) sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von max. 80 % auf projektbezogene Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge.

Kosten von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden mit bis zu 100 % gefördert.

 

Zum Ablauf – Zweistufiges Verfahren

Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze im Umfang von max. 15 Seiten eingereicht wird. Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag vorgelegt.

Projektanträge können ab sofort erstellt und eingereicht werden.

Judith Cudaj

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