Die Luftqualität wird zunehmend zum Problem in Ballungsräumen, wenn die individuelle Mobilität gewährleistet bleiben soll.
Die "Förderrichtlinie für die Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen der Fahrzeugklassen M1, M2, M3, N1, N2 und N3 der Schadstoffklassen Euro I, II, III, IV, V und EEV oder Euro 3, 4 und 5 sowie mobilen Maschinen" soll finanzielle Anreize schaffen, Systeme zur Hardware-Nachrüstung bei Dieselkraftfahrzeugen zu entwickeln. So soll die Luftqualität in belasteten Städten und Landkreisen nachhaltig verbessert werden.
Was wird gefördert?
Die gewährten Zuschüsse betreffen die vorwettbewerbliche Entwicklung von NOx-Minderungssystemen im Wege der Abgasnachbehandlung mit erhöhter Minderungsleistung für die Nachrüstung von Diesel-Bussen, Kommunalfahrzeugen, leichte und schwere Handwerker- und Lieferfahrzeugen sowie Diesel-PKW.
Weiterhin werden Partikelminderungssysteme für Diesel-KFZ gefördert.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden folgende Institutionen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland:
- Hersteller und Entwickler von Hardware-Minderungs- oder Partikelminderungssystemen, die eine Anfangsbewertung durch das Kraftfahr-Bundesamt (KBA) bestanden haben.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Bemessungsgrundlage für Fördermittel an Unternehmen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge. Diese werden mit einem Zuschuss bis max. 50 % (70 % für KMU) gefördert.
Zum Ablauf - Einstufiges Bewerbungsverfahren
Es handelt sich um ein einstufiges Bewerbungsverfahren.
Projektanträge können ab sofort erstellt und eingereicht werden.
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