Billigkeitsleistungen aufgrund gestiegener Strom- und Erdgaspreise | PFIF - Partner für Innovation und Förderung

Billigkeitsleistungen aufgrund gestiegener Strom- und Erdgaspreise

 

2. August 2022
Förderung Energiekostendämpfungsprogramm

Im Rahmen des Energiekostendämpfungsprogramms (EKDP) werden für den Förderzeitraum Februar bis September 2022 Zuschüsse zu den gestiegenen Strom- und Gaspreisen gezahlt.

Die Förderstufen unterscheiden sich u. a. nach der Wirtschaftsbranche des Unternehmens, der Zuschussquote, den Maximalbeträgen und einem etwaigen Betriebsverlust.

Was wird gefördert?

Gefördert werden für die Monate Februar bis September 2022 Kosten für Strom und Erdgas, die oberhalb einer Verdopplung des durchschnittlichen Strom- bzw. Erdgaspreises im Kalenderjahr 2021 liegen.

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen mit folgenden Eigenschaften:

  • Sitz im europäischen Wirtschaftsraum + Betriebsstätte in Deutschland
  • Zugehörigkeit zu einer (besonders) energie- und handelsintensiven Wirtschaftsbranche
  • Eigenschaft eines „Energieintensiven Betriebs“ gemäß dem letzten abgeschlossen handelsrechtlichen Geschäftsjahr

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Unternehmen erhalten in drei Abstufungen Zuschüsse auf oberhalb einer Verdopplung im Vergleich zum Vorjahresdurchschnitt liegenden Beschaffungskosten für Strom und Gas.

  • Stufe 1: Unternehmen erhalten bis zu 30 % Förderung, max. 2 Mio. €
  • Stufe 2: Unternehmen erhalten bis zu 50 % Förderung, max. 25 Mio. €
  • Stufe 3: Unternehmen erhalten bis zu 70 % Förderung, max. 50 Mio. €

 

Zum Ablauf – Einstufiges Verfahren

Es handelt sich um ein einstufiges Antragsverfahren (Phase 1) mit Ausschlussfrist zum 31.08.2022.

Zusätzliche Nachweise sind in 2 weiteren darauffolgenden Phasen zu erbringen.

Judith Cudaj

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