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Förderung neuer Elektromobilitätskonzepte

 

15. Januar 2021
Förderung Elektromobilität

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt aktuell die umweltverträgliche Gestaltung des Verkehrssektors.

Besonderer Fokus der Förderrichtlinie Elektromobilität liegt auf dem Markthochlauf der Elektromobilität in der Fläche. Dazu sollen der Aufbau von elektrischen Fahrzeugflotten und anwendungsorientierte FuE-Maßnahmen zur Elektromobilität unterstützt werden.

Die Fördermaßnahme stellt einen weiteren wichtigen Baustein zur Erreichung der Ziele des Klimaschutzabkommens von Paris und des Klimaschutzplans 2050 dar.

 

Was wird gefördert?

Gemäß der Förderrichtlinie werden Förderprojekte mit den folgenden Schwerpunkten gefördert:

1. Entwicklung von kommunalen und gewerblichen Elektromobilitätskonzepten, z. B. zur Elektrifizierung von Fahrzeugflotten oder zur Erhöhung des elektrischen Anteils der verschiedenen Verkehrsmittel (auch Güterverkehr).

2. Umstellung auf batterie-elektrische Fahrzeugflotten mit zugehöriger Ladeinfrastruktur.

3. Anwendungsorientierte FuE-Vorhaben zur Unterstützung des Markthochlaufs, z. B. neuartige elektromobile Nutzungs- oder Betriebskonzepte oder innovative Ladetechnologien zur signifikanten Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien.

 

Wer wird gefördert?

Bei Maßnahmen mach Nr. 1 und 2 werden juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie wirtschaftlich tätige natürliche Personen gefördert.

Im Bereich der FuE-Förderung (Nr. 3) werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und gemeinnützige Organisationen gefördert, soweit sie eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Bemessungsgrundlage für Fördermittel an Unternehmen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge.

Kosten von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden mit bis zu 100 % gefördert. Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

 

Zum Ablauf – Ein- und Zweistufiges Bewerbungsverfahren

Förderverfahren nach Nr. 1 und 2 sind einstufig, Förderverfahren nach Nr. 3 sind zweistufig.

Der Aufruf zur Einreichung der Skizzen und Antragsunterlagen erfolgt im Rahmen von separaten Förderaufrufen.

Judith Cudaj

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