Das Förderangebot der DBU orientiert sich dabei an interdisziplinär konzipierten Förderthemen, die kontinuierlich an die sich verändernden Anforderungen des Umweltschutzes angepasst werden.
Was wird gefördert?
Die Projekte können idealerweise einem der Schwerpunktfelder 2-13 zugeordnet werden.
Die themenoffene Förderung ist in der Regel stark überzeichnet.
- Themenoffene Förderung
- Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln
- Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
- Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter
- Klima- und ressourcenschonendes Bauen
- Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung
- Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz
- Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologien
- Kreislaufführung und effiziente Nutzung von umweltkritischen Metallen und mineralischen Reststoffen
- Reduktion von Emissionen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umweltkompartimente
- Integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern
- Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten
- Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen
Wer wird gefördert?
Gefördert werden folgende Institutionen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland:
- Insbesondere KMU und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Großunternehmen = Einzelfallbetrachtung)
- Sonstige Antragstellung wie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Vereine
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Personal-, Material-, Sach- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge, die für Unternehmen mit bis zu 50 % gefördert werden.
Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden mit bis zu 100 % gefördert.
Ab einem Gesamt-Projektzuschuss von > 125.000,- € entscheidet ein Gremium über die Förderung.
Bei einem darunterliegenden Betrag wird über das Projekt in einem vereinfachten Entscheidungsverfahren beschieden.
Zum Ablauf - Zweistufiges Bewerbungsverfahren
Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze im Umfang von ca. 10 Seiten eingereicht wird.
Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.
Projektskizzen können ohne konkreten Stichtag dauerhaft eingereicht werden.
Wünschen Sie weitere Förderinformationen?
Dann sprechen Sie unsere Förderberater für eine kostenlose und unverbindliche Erstanalyse Ihrer Projektidee an.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.