80 Mio. € für die Entwicklung bidirektionaler Ladesysteme | PFIF - Partner für Innovation und Förderung

80 Mio. € für die Entwicklung bidirektionaler Ladesysteme

 

5. August 2022
Förderung E-mobility

Erfolgreiche Klimapolitik ist essenziell für eine lebenswerte Zukunft. Ein wichtiger Baustein zur Reduzierung von Emissionen im Verkehr ist die Elektromobilität.

Ferner können batterieelektrische Antriebe als Speicher genutzt werden und so dazu beitragen, den Bedarf für den Stromnetzausbau zu reduzieren.

Daher fördert das BMWK die Erforschung und Entwicklung bidirektionaler Ladesysteme mit dem Ziel, Deutschland zum Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität auszubauen.

Was wird gefördert?

Ziel der Ausschreibung ist es, dass Deutschland zum Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität und deren Integration in das Stromnetz wird. Gefördert werden Projekte mit den Schwerpunkten:

  • Bidirektionale Flottenkraftwerke 2025
  • Resiliente „low-cost“ Prosumer Ladeinfrastruktur für Eigenheime, Quartiere, öffentliche Hochleistungs-Ladezentren in Agglomerationsräumen und entlang von Autobahnen und Fernstraßen
  • Produkte und Produktionsprozesses für eine erfolgreiche Transformation zur Elektromobilität

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von max. 70 % auf projektbezogene Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge.

Kosten von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden mit bis zu 100 % gefördert. Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Zum Ablauf – Zweistufiges Verfahren

Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze im Umfang von 15 Seiten eingereicht wird. Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.

Der nächste Termin zur Vorlage von Projektskizzen ist der 30.09.2022.

Projektskizzen können ab sofort erstellt und eingereicht werden.

Judith Cudaj

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