Neue Förderung in Baden-Württemberg: Digitalisierungsprämie Plus | PFIF - Partner für Innovation und Förderung

Neue Förderung in Baden-Württemberg: Digitalisierungsprämie Plus

 

22. Oktober 2020
Förderung Digitalisierungsprämie BaWü

KMU in Baden-Württemberg werden bei der Digitalisierung von Unternehmens- und Produktionsprozessen durch Investitionszuschüsse gefördert.

Digitalisierungsmaßnahmen bieten Unternehmen eine große Chance für effizientere betriebliche Prozesse, neue Produkte und Dienstleistungen oder innovative Geschäftsmodelle.

Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist dieser Veränderungsprozess jedoch mit besonderen Herausforderungen verbunden.

Die neu aufgelegte Digitalisierungsprämie zielt darauf, Ihr KMU in Baden-Württemberg durch Investitionszuschüsse für noch nicht begonnene Vorhaben bei der digitalen Transformation zu fördern und Hürden zu senken. Das Wirtschaftsministerium hat insgesamt Fördermittel in Höhe von 66 Mio. € in Aussicht gestellt.

Was wird gefördert?

  • Vorhaben mit einem Kostenvolumen von 10.000 – 200.000 €
  • Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen und Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie künstliche Intelligenz-Anwendungen
  • Anschaffung von IKT-Hard- und Software sowie die damit verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme
  • Schulungen der Beschäftigten durch externe Anbieter (max. 50 % der Kosten)
  • Lizenz- und Systemservicegebühren für max. 12 Monate
  • NICHT: IKT-Grundausstattung (Hardware wie z. B. Laptops, Tablets, Smartphones oder Software wie z. B. übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware)

Wer wird gefördert?

Unternehmen in Baden-Württemberg bis max. 500 Mitarbeitende ohne Beteiligungen von anderen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder öffentlichen Stellen zu 25 % oder mehr.

Wie wird gefördert?

Gefördert wird in der direkten Zuschuss-Variante oder als Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss).

In der Darlehensvariante erfolgt die Antragstellung über die Hausbank. Mit Ablauf einer einjährigen Wartefrist (nach Festsetzung des Tilgungszuschusses oder Vollauszahlung des direkten Zuschusses) ist eine erneute Antragstellung möglich.

Die Förderquote hängt von den geplanten Ausgaben ab:

  • Ausgaben: 10.000 – 20.000 € – Zuschuss: 50 %
  • Ausgaben: 20.000 – 50.000 € – Zuschuss: 10.000 € (Pauschalbetrag)
  • Ausgaben: 50.000 – 100.000 € – Zuschuss: 20 %
  • Ausgaben: 100.000 – 200.000 € – Zuschuss: 20.000 € (Pauschalbetrag)
  • Bei Darlehensbeträgen entspricht die angegebene Förderquote jeweils dem Tilgungszuschuss zzgl. 3 % des Bruttodarlehens-Betrages in €

 

Zum Ablauf – Einstufiges Verfahren

Für Ihre Förderung ist die Antragstellung unbedingt vor Vorhabens-Beginn notwendig (d.h. keine Auftragsvergabe vor Antragstellung).

Innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung (Erhalt des Zuwendungsbescheides) muss das geförderte Vorhaben durchgeführt sein.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in einer Summe nach der Durchführung im Unternehmen und Vorlage des Verwendungsnachweises.

Eine Antragstellung ist ab sofort möglich.

Die Digitalisierungsprämie Plus stellt eine interessante Alternative zum stark frequentierten bundesweiten Förderprogramm „Digital jetzt“ dar.

Gerne unterstützen unsere Förderberater unseren Kundenstamm in Baden-Württemberg bei der Beantragung der Investitionsförderung.

Judith Cudaj

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