Förderung digitaler Technologien für Gesundheit und Lebensqualität (KMU-innovativ) | PFIF - Partner für Innovation und Förderung

Förderung digitaler Technologien für Gesundheit und Lebensqualität (KMU-innovativ)

 

1. Februar 2021
Förderung Digitale Gesundheit

Gefördert werden FuE-Projekte in den Forschungsfeldern „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ und „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“.

Digitale Anwendungen bieten das Potenzial, die Arbeitswelt und unseren kompletten Alltag grundlegend zu verändern.

Der Einsatz technischer Lösungen in der Gesundheitsversorgung und Pflege bietet beispielsweise die Möglichkeit, Krankheiten schneller erkennen und behandeln zu können.

Doch auch im Alltag finden interaktive Technologien vielfältig Anwendung, beispielsweise im Kommunikationsbereich oder zur Steuerung des smart vernetzten Zuhauses.

 

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Gefördert werden Vorhaben aus dem breiten Themenspektrum des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“:

  • Ziel im Forschungsfeld „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ ist die Erforschung und Entwicklung von interaktiven Technologien zur nachhaltigen Verbesserung und Stärkung des Gesundheitsmanagements.
  • Ziel im Forschungsfeld „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ ist die Erforschung und Entwicklung von physischen und virtuellen Assistenzsystemen für private und öffentliche Räume sowie für den schulischen und beruflichen Alltag.

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden folgende Institutionen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis 1.000 Mitarbeitende und einem Umsatz ≤ 100 Mio. €.
  • Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Gebietskörperschaften.

Mindestens 50 % der im Rahmen der Fördermaßnahme eingesetzten Mittel sollen kleine und mittlere Unternehmen (≤ 250 Mitarbeitende) erhalten.

 

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Bemessungsgrundlage für Fördermittel an Unternehmen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Personal-, Material-, Investitions- und Reisekosten sowie Kosten für Unteraufträge. Diese werden mit einem Zuschuss bis max. 50 % gefördert.

Kosten von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen werden mit bis zu 100 % gefördert. Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

 

Zum Ablauf – Zweistufiges Verfahren

Es handelt sich um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, bei dem zunächst eine Projektskizze im Umfang von 10 Seiten eingereicht wird. Nach positiver Bewertung wird der Gesamtantrag eingereicht.

Die Termine zur Vorlage von Projektskizzen sind jeweils der 15. April und 15. Oktober.

Projektskizzen können ab sofort erstellt und eingereicht werden.

Judith Cudaj

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