Ab 2020 können Sie eine steuerfreie Zulage für 25 % Ihrer Personalkosten in Forschung und Entwicklung erhalten. Auch Unteraufträge können gefördert werden.
Mit der Forschungszulage stärken Sie die Innovationskraft Ihres Unternehmens.
Die Beantragung ist rückwirkend möglich – auch für marktnahe Entwicklungen.
In unserem Webinar erhalten Sie Praxiserfahrungen zur Beantragung und Nutzung der Forschungszulage.
Das erwartet Sie konkret:
- Topaktuelle Informationen zur Zulage
- Tipps zur Ermittlung förderfähiger Projekte
- Empfehlungen zur optimalen Beantragung